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Unfallschaden

Höheres Bußgeld bedeutet nicht zwangsläufig Punkte in Flensburg

Autofahrer werden es längst gemerkt haben. Bei Verkehrsverstößen werden sie seit November 2021 kräftiger zur Kasse gebeten als zuvor. Grund dafür ist die Erhöhung der Bußgelder. Doch weniger die höheren Bußgelder irritieren die Verkehrssünder als vielmehr die geänderten Verfahren.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h war die Sache vor der Bußgelderhöhung oft schnell vom Tisch. Die Temposünder erhielten einen Verwarngeldbescheid oder ein Verwarngeldangebot. Wenn sie den Betrag zahlten, war die Angelegenheit erledigt, ohne dass es noch zu einem förmlichen Bußgeldbescheid mit den damit zwangsläufig verbundenen Gebühren und Aufschlägen gekommen ist.

Das hat sich geändert. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h innerorts wird inzwischen nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig, bei dieser Höhe wird auch kein Verwarngeldangebot mehr verschickt. Vielmehr erhalten die Betroffenen sofort den Bußgeldbescheid samt Anhörungsbogen.

Das ist jedoch nicht damit verbunden, dass automatisch auch ein Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg erfolgt. Die Punkte sind nicht mit der Höhe des Bußgeldes verknüpft. Nach wie vor gilt, dass erst bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h ein Eintragung ins Fahreignungsregister droht.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.