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Verteidigungsstrategien bei drohenden Fahrverboten

Ein Fahrverbot ist vor allem für Autofahrer, die dringend auf ihr Auto angewiesen sind, eine Strafe mit drastischen Auswirkungen.

Der Alltag wird für Betroffene auf den Kopf gestellt, wenn die Kinder nicht mehr zur Schulde gebracht werden können oder keine öffentliche Verkehrsanbindung existiert, mit der man zur Arbeit gelangen könnte. Für Berufskraftfahrer oder Selbstständige kann ein Fahrverbot sogar existenzgefährdende Folgen nach sich ziehen.

Die Verhängung eines Fahrverbotes droht nach § 25 Abs. 1 StVG bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers durch Ordnungswidrigkeit wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Im Idealfall lässt man dies bereits von einem fachkundigen Rechtsanwalt erledigen, da dieser gleichzeitig eine umfassende Akteneinsicht beantragen kann.

Ein Anwalt wird dann als erstes den Tatbestand in Zweifel ziehen, indem er etwa Messergebnisse möglichst durch Sachverständigengutachten als nicht verwertbar erklärt, eine ungenügende oder fehlerhafte Beschilderung geltend macht oder aufzeigt, dass der Fahrer auf den Lichtbildern nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Als nächstes wird er prüfen, ob die Gefährlichkeit des Verstoßes auch wirklich objektiv gesteigert war. Ein Autofahrer, der auf der Landstraße bei Rot eine Ampel überquert, während weit und breit kein Mensch in Sicht ist, stellt natürlich eine viel kleinere Gefahr das als jemand der mit 70 km/h durch eine volle Innenstadt rauscht.

Im ersten Fall hat sich der sogenannte Erfolgsunwert unter Umständen nicht realisiert, was ein Fahrverbot unwahrscheinlicher macht. Der Erfolgsunwert fehlt auch, wenn den Gefährdeten ein nicht unerhebliches Mitverschulden trifft.

Neben dem Erfolgsunwert spielt auch immer der Handlungsunwert eine Rolle. Dieser beschreibt, ob der Autofahrer sich ein leichtsinniges und nachlässiges Verhalten vorzuwerfen hat.

Eine weitere Strategie kann es sein, die Erforderlichkeit des Fahrverbotes anzuzweifeln. Die zuständige Behörde kann ein Fahrverbot nämlich nur verhängen, wenn allein das Fahrverbot geeignet ist, den gesetzlich gewünschten Zweck zu erreichen. Wenn der Verstoß nun sehr lange zurück liegt, kann eine lange Verfahrensdauer (ab 2 Jahren) dazu führen, dass die Erforderlichkeit nicht mehr bejaht werden kann und das Fahrverbot wegfällt.

Zudem muss bei der Verhängung eines Fahrverbots auch immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet und für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen kann die Maßnahme unangemessen sein, weil berufliche oder private Umstände vorliegen, die die Strafe massiv überhöhen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.