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Unfallschaden

Dooring-Unfall mit tödlichem Ausgang

Im Straßenverkehr kommt es leider immer wieder zu sogenannten Dooring-Unfällen.

Ein solcher Unfall lag auch einem Urteil zugrunde, dass das Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) fällen musste.

Ein parkender Autofahrer hatte seine Fahrertür geöffnet, ohne sich zu vergewissern, ob ein Fahrradfahrer sich dem Fahrzeug näherte. Leider geschah genau dies und zwar mit schlimmen Ausgang: Der Fahrradfahrer stürzte und verstarb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Autofahrer deshalb eine fahrlässige Tötung vor.

Der Angeklagte litt natürlich selbst unter dem Unfall, weshalb er fast zweieinhalb Jahre lang ärztlich attestiert verhandlungsunfähig war.

Aus diesem Grund wurde das Verfahren in ein Strafbefehlsverfahren mit einem Strafausspruch von 100 Tagessätze zu 30 Euro übergeleitet. In Anbetracht dessen, dass die Unachtsamkeit des Angeklagten ein Menschenleben gekostet hat, kann das natürlich als zu mildes Urteil betrachtet werden.

Doch welches Verhalten wurde dem Angeklagten eigentlich genau zur Last gelegt?

§ 14 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass wer ein- oder aussteigt, sich so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Hierbei handelt es sich um eine Sorgfaltsanforderung, die für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs gilt.

Dies erfordert einen Blick in den Innen- und Außenspiegel, die Anwendung des niederländischen Griffs oder auch das spaltweise, maximal 10 cm, Öffnen der Fahrertür. Bei dem niederländischen Griff öffnet man die Fahrertür mit der rechten Hand, sodass man notwendigerweise den Blick über die linke Schulter richten muss und so ein sich von hinten näherndes Fahrrad bemerken kann. In den Niederlanden gehört diese sehr sinnvolle Art des Türöffnens in jeden Fahrschulunterricht. In Deutschland gehört er leider nicht zum Unterrichtsmaterial. Diese erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Angeklagte laut Sachverständigengutachten nicht angewendet. Allein mit dem Blick in die Spiegel hätte er einen herannahenden Fahrradfahrer bemerken können.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.