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Unfallschaden

Jugendrecht und Straßenverkehr

Ein 19 Jahre junger Mann wurde wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt München und der Teilnahme an einem Vortrag hinsichtlich der Folgen von Gewalt verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 8 Monaten entzogen, da die Straftaten sich im Rahmen einer Autofahrt ereignet hatten.

Die Strafe wurden im Sinne des Jugendstrafrechts angewendet, da der Mann mit 19 Jahren noch als Heranwachsender gilt.

Was er sich zu Schulden hatte kommen lassen, kann schon als massive Straftat angesehen werden – unabhängig von dem vergleichsweise milden Urteil.

Er war mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs und überholte beim Ausfahren unerlaubt eine stockende Fahrzeugkolonne neben der eigentlichen Fahrspur. Als er wieder auf die richtige Spur einreihen wollte, wurde er nicht hineingelassen. Er platzierte sich daraufhin mit einem aggressiven Fahrmanöver vor dem Autofahrer, der ihn nicht vorgelassen hatte.

Er stieg dann mit seinem Begleiter aus, um den gestoppten Fahrer anzugreifen. Es kam zu einer Prügelei. Als der angegriffene Fahrer dann die Flucht ergriff, stolperte er und fiel zu Boden. Der 19-Jährige trat sodann auf den Liegenden ein, welcher erhebliche Verletzungen von sich trug. Zusätzlich verursachte der Angeklagte schuldhaft einen Auffahrunfall indem er zu schnell und zu dicht auffuhr.

Durch den Auffahrunfall wurde eine weitere Person verletzt, welche der 19-Jährige mit den Worten „Warum kannst du Arsch denn net auf die Seite fahren?“ anschrie.

Nach Ansicht des Amtsgericht München ist der Angeklagte - wen wundert’s? - zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet, da gewisse Alltagssituationen im Straßenverkehr, die zudem vom Angeklagten selbst verursacht worden waren, eine massive Gewaltreaktion auslösen. Es bestünden charakterliche Mängel, die einer Eignung zu Fahrerlaubnis entgegensprächen.

Da bei dem Täter allerdings noch das Jugendstrafrecht zur Geltung kommt, darf es in der Verurteilung nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne gehen, sondern lediglich um eine Erziehungsmaßnahme. Ob die Anordnungen des Gerichts dennoch derart milde ausfallen müssen, sei einmal dahingestellt. Zumindest wird der 19-Jährige im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) rechnen müssen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.