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Unfallschaden

Unfallort Waschstraße

In einer automatisierten Waschstraße werden die Autos ohne Einwirkung der jeweiligen Fahrer von A nach B befördert. Was bedeutet dies für die Haftung der Autofahrer? Sind sie immer noch haftbar für eventuelle Unfälle zu machen, die durch ihr Auto entstehen, deren Verhinderung aber außerhalb ihres Machtbereichs liegt? Oder ist der Betreiber der Waschstraße zur Verantwortung zu ziehen? In folgendem Fall musste ein Autofahrer, der sich schon nicht mehr auf der Waschstraße befand für einen Unfall haften, obwohl er streng genommen gar nichts gemacht hat – oder eben gerade deswegen.

Folgendes war passiert: Nachdem ein Autofahrer auf das Förderband einer Waschgarage gefahren war, schaltet er dort den Motor aus und zieht ordnungsgemäß die Handbremse fest an. Eine grüne Ampel leuchtet nach erfolgtem Waschgang auf und gibt ihm somit Bescheid, dass er das Auto nun wieder starten und losfahren kann. Er fährt also los, bemerkt aber schnell, dass die Ausfahrt der Waschgarage von einem weiteren Pkw blockiert wird. Da er nicht auffahren will, bremst er natürlich stark, was dann jedoch zur Folge hat, dass der Pkw hinter ihm vom Förderband der Waschstraße unaufhaltsam auf sein Auto gesteuert wird und dadurch seinerseits auffährt.

Der gerammte Autofahrer verklagte nun jedoch nicht, wie normalerweise bei einem Auffahrunfall üblich, den Auffahrer auf Schadensersatz, sondern seinen Vordermann. Schließlich sei der Unfall überhaupt nur zu vermeiden gewesen, wenn dieser sich ordnungsgemäß von der Waschstraße entfernt hätte.

Das Landgericht Kleve gab ihm Recht und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von Schadenersatz. Von den drei Autofahrern hätte es einzig und allein in der Macht des Beklagten gestanden, einen Unfall zu verhindern. Somit ist er der Verursacher des Unfalls. Der Klagende Autofahrer habe sich indes richtig verhalten, weil er bremste, um einen Aufprall zu verhindern. Der Fahrer des aufgefahrenen Pkws hatte seinerseits überhaupt keine Möglichkeit, einen Unfall zu verhindern, weil das Förderband ihn so oder so auf seinen Vordermann hätte aufprallen lassen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.