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Kündigung wegen Eigenbedarf – Urteil schützt ältere Mieter

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist im Mietrecht ein häufiger Streitpunkt. Besonders für ältere Mieter kann es ein schwerer Schlag sein, wenn sie durch eine Eigenbedarfskündigung aus ihrem vertrauten Wohnumfeld gerissen werden. Das Landgericht Berlin hat den Schutz älterer und am Wohnort tief verwurzelter Mieter mit Urteil vom 25. Mai 2021 gestärkt und entschieden, dass eine 89-jährige Mieterin nicht aus ihrer langjährigen Wohnung ausziehen muss (Az.: 67 S 345/18).

Die inzwischen 89-jährige Frau hatte die Wohnung 1997 gemietet. Den Mietvertrag hatte sie noch mit der Rechtsvorgängerin der jetzigen Vermieterin geschlossen. Die neue Vermieterin kündigte das Mietverhältnis 2015 wegen Eigenbedarfs.

Die Mieterin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann wehrten sich gegen die Kündigung. Sie verwiesen auf ihr hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen und ihre langjährige Verwurzelung am Wohnort. Das LG Berlin hatte schon 2019 entschieden, dass der Mieterin schon allein wegen ihres hohen Lebensalters nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden könne und sie Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses habe.

Der Bundesgerichtshof sah dies im Revisionsverfahren jedoch anders und hob das Urteil auf. Ohne weitere Feststellungen begründe allein das hohe Alter noch keine besondere Härte für einen betroffenen Mieter, so der BGH und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an das LG Berlin zurück.

Das LG Berlin blieb bei seiner Überzeugung. Die Mieterin habe ein hohes Lebensalter erreicht und sei aufgrund der langjährigen Mietdauer auch tief am Wohnort verwurzelt. Der Verlust ihrer Wohnung hätte schwerwiegende Folgen und würde die Mieterin in ihrer garantierten Menschenwürde verletzten. Bei solch schwerwiegenden Folgen einer Kündigung, könne eine Interessenabwägung nach § 574 Abs. 1 BGB allenfalls dann zu Gunsten des Vermieters ausfallen, wenn sein Erlangungsinteresse besonders drängend ist, so das LG Berlin. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Die Umstände des Einzelfalls werden auch künftig bei Eigenbedarfskündigungen eine zentrale Rolle spielen. Mieter sind durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin in ihren Rechten aber erheblich gestärkt worden.

Rechtsanwalt Jan Gier steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.