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Sorgerecht – Versuchte Manipulation der Kinder durch ihre Eltern

Auch wenn die Eltern sich trennen, sollten sie beim Umgangs- und Sorgerecht stets beachten, dass nicht ihre eigenen Interessen, sondern immer die des Kindes an erster Stelle stehen sollten. Das Kindeswohl genießt immer Priorität.

Das Umgangs- und Sorgerecht gehört bei der Trennung der Eltern häufig zu den strittigen Punkten. Grundsätzlich haben Eltern nach der Trennung oder Scheidung immer noch das gemeinsame Sorgerecht für ihre ehelichen Kinder. Doch nach der Scheidung ist das oft nicht mehr gewollt und Mutter und/oder Vater beantragen das alleinige Sorgerecht. Familiengerichte versuchen immer zum Wohl des Kindes zu entscheiden, doch die getrennten Eltern machen ihnen dabei leider oft genug das Leben schwer. Sie stellen ihre eigenen Interessen in den Mittelpunkt und wollen den Ex-Partner so weit wie möglich aus dem Lebens des gemeinsamen Kindes schieben.

Für die Entscheidung des Familiengerichts spielt neben Aspekten wie Kontinuität und soziales Umfeld des Kindes auch die emotionale Bindung des Kindes zum jeweiligen Elternteil sowie der Wille des Kindes eine wichtige Rolle. Die Praxis zeigt dabei leider, dass Eltern nicht davor zurückschrecken ihre Kinder zu manipulieren oder sogar zu Falschaussagen zu verleiten. Das kann bis zu Behauptungen gehen, dass der Ex-Partner körperliche oder seelische Gewalt auf das Kind ausübt, obwohl das nicht der Fall ist.

Das Gericht steht dann vor der schwierigen Aufgabe herauszufinden, welcher Teil der Aussagen Wahrheit ist und welcher Teil nur Erfindung, um egoistische Interessen eines Elternteils durchzusetzen. Es muss sorgfältig abwägen, welche Aussagen das Kind aus freien Stücken getroffen und welche Äußerungen es nur auf Druck eines Elternteils getätigt hat. Dabei genießt das Kindeswohl immer oberste Priorität.

Das Kindeswohl sollten immer auch beide Elternteile im Blick haben – egal wie zerstritten sie inzwischen sind. Anstatt auf subtile Art zu versuchen, Kinder und Ex-Partner zu entfremden, sollte bedacht werden, dass Kinder in der Regel Mutter und Vater brauchen.

Daher sieht der Gesetzgeber auch vor, dass nach der Trennung beide Eltern zum Wohl des Kindes ein Umgangsrecht haben. Wird versucht dies durch Aussagen über schlechten Einfluss eines Elternteils auf das Kind oder sogar Gewalt auszuhebeln, ist das Familiengericht angehalten genau nachzufragen, was wann wo wie passiert ist. Auf diese Weise versucht das Gericht herauszufinden, ob das Kind von einem Elternteil zu seinen Aussagen gedrängt wurde oder ob es sich tatsächlich so verhält wie geschildert. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass durch Manipulationen versucht wird zu erreichen, dass Kind und ein Elternteil sich nicht mehr sehen dürfen. Eine Situation unter der vor allem auch das Kind sehr leiden kann.

Das heißt natürlich nicht, dass es keine Fälle gibt, in denen es auch für das Kind besser sein kann, wenn ein Elternteil kein Sorge- oder Umgangsrecht mehr hat. Das sollte dann aber auf Fakten und nicht auf der Beeinflussung des Kindes beruhen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.