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Unfallschaden

Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners

Im Idealfall erfolgt die Scheidung einer Ehe einvernehmlich. Die Scheidung kann dann nach Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder ein Partner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Doch leider erfolgen Ehescheidungen nicht immer einvernehmlich. Besonders wenn ein Partner die Ehe fortsetzen möchte, ist eine gütliche Scheidung oft nicht möglich.

Bei einer solch streitigen Scheidung muss das Familiengericht feststellen, dass die Ehe gescheitert ist. Dass eine Ehe endgültig gescheitert und keine Versöhnung mehr zu erwarten ist, wird in der Regel nicht schon nach Ablauf des Trennungsjahres festgestellt, sondern erst dann angenommen, wenn das Paar seit drei Jahren getrennt lebt. Dann kann die Ehe auch ohne Zustimmung des Partners geschieden werden.

Allerdings möchte ein scheidungswilliger Partner nicht unbedingt drei Jahre abwarten, bis die Ehe geschieden wird. Das ist auch nicht zwingend erforderlich. Kann das Familiengericht überzeugt werden, dass die Ehe definitiv gescheitert und keine Versöhnung mehr zu erwarten ist, ist die Scheidung auch früher möglich. Daher sollten die Argumente, warum die Ehe zerrüttet ist und eine Fortführung nicht mehr denkbar ist, detailliert dargelegt werden können. Ein Grund dafür kann auch sein, dass es inzwischen einen neuen Lebenspartner gibt. Letztlich ist die Scheidung immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.

Voraussetzung – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung – ist, dass das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt von Tisch und Bett lebt und auch eine klare wirtschaftliche Trennung der Kosten hat. Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann dann der Scheidungsantrag auch ohne Zustimmung des Partners gestellt werden und das Gericht entscheidet, ob eine Scheidung möglich ist. Liegen Härtefälle vor, kann auf das Trennungsjahr ggf. verzichtet werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.