• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Jugendamtsurkunde legt Kindesunterhalt fest

Lebt ein gemeinsames Kind nach der Trennung seiner Eltern bei seiner Mutter oder seinem Vater hat es gegen den anderen Elternteil Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt. Den Unterhaltsanspruch haben nicht nur minderjährige, sondern auch volljährige Kinder, wenn sie noch in der ersten beruflichen Ausbildung und unverheiratet sind.

Der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil muss dem Kind einen vollstreckbaren Titel über den Unterhalt verschaffen. Dafür stehen verschiedene Wege offen. Sofern Einigkeit über die Höhe des Unterhalts besteht, kann darauf verzichtet werden, den Anspruch von einem Gericht klären zu lassen. Dann kann die vollstreckbare Urkunde notariell oder vom Jugendamt erstellt werden. Die Erstellung der Unterhaltsurkunde durch das Jugendamt ist für alle Beteiligten in der Regel der einfachste Weg, zudem ist die Erstellung kostenlos.

Solange Einigkeit über die Unterhaltszahlung besteht, gibt es keine Probleme mit der Unterhaltsurkunde. Ändern sich aber die Lebensumstände, z.B. weil der unterhaltsverpflichtete Elternteil inzwischen weniger verdient oder das unterhaltsberechtigte Kind über eigene Einkünfte verfügt, kann sich auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs ändern. Die Urkunde muss dann entsprechend geändert werden.

Auch in diesem Fall kann ein gerichtliches Verfahren vermieden werden, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete und der Unterhaltsberechtigte einvernehmlich darauf verständigen, die Jugendamtsurkunde außergerichtlich zu ändern. Dazu müssen sich Elternteil und Kind einig über die zukünftige Höhe des Unterhalts sein. Der Unterhaltsberechtigte verzichtet dann auf Ansprüche aus dem ursprünglichen Titel und das Jugendamt erstellt eine neue Unterhaltsurkunde über die aktuelle Höhe des Anspruchs. Der neue Unterhaltstitel ersetzt dann den alten Titel. Kosten für ein gerichtliches Unterhaltsverfahren fallen dann nicht an.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.