• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Liebhaber ohne Anspruch auf Vaterschaftstest – Kindeswohl genießt Priorität

Wird ein Kind während der Ehe geboren, ist der Ehemann der Mutter grundsätzlich der rechtliche Vater. Hatte die Frau eine Affäre und der Geliebte kommt als leiblicher Vater in Frage, hat dieser dennoch keinen Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft. Das Recht auf eine Feststellung der Vaterschaft liegt ausschließlich bei dem Ehemann und der Mutter. Dass ein ehemaliger Liebhaber keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest hat, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 26. Juli 2018 entschieden (Az.: 16112/15). Priorität habe das Kindeswohl.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein deutscher Mann eine Affäre mit einer verheiraten mehrfachen Mutter. Die Beziehung endete, kurz nachdem die Frau ein Mädchen zur Welt gebracht hatte. Der ehemalige Liebhaber wollte Kontakt zu dem Kind, dessen leiblicher Vater er möglicherweise ist. Das Ehepaar verweigerte jedoch jeglichen Kontakt.

Der Mann wollte Klarheit und einen Vaterschaftstest. Darauf habe er allerdings keinen Anspruch, entschieden die deutschen Gerichte. Der ehemalige Liebhaber gab nicht auf und zog weiter bis vor den EGMR, da er sich in seinem Recht auf Achtung des Familienlebens gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sah.

Doch auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass er keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest habe. Die deutschen Gerichte hätten richtigerweise entschieden, dass das Wohl des Kindes das Informationsinteresse des Klägers überwiege. Wäre die Vaterschaft des ehemaligen Liebhabers festgestellt worden, wäre dadurch möglicherweise die Familie zerbrochen. Das sei nicht im Sinne des Kindeswohls, entschied der Gerichtshof.

Gibt es neben dem rechtlichen Vater auch einen biologischen Vater, hat dieser in der Regel auch ein Umgangsrecht mit dem Kind. Dazu muss seine Vaterschaft jedoch anerkannt sein, was hier nicht der Fall war. Prinzipiell steht das Kindeswohl an erster Stelle.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.