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Familienrechtliches Gutachten zum Umgangsrecht und Sorgerecht

Das Umgangsrecht und Sorgerecht gehört zu den größten Streitthemen im Familienrecht. Natürlich soll dabei das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen. Allerdings gehen die Meinungen der Parteien oft auseinander, was für das Kind tatsächlich am besten ist.

Wird über das Umgangsrecht und Sorgerecht vor Gericht gestritten, sind nicht nur die beiden Elternteile, sondern auch das Jugendamt beteiligt, um die Situation des Kindes und der Eltern umfassend zu beurteilen und eine optimale Lösung im Sinne des Kindeswohls zu finden.

Verlaufen alle Lösungsansätze im Sand, kann in besonders problematischen Fällen auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der unter Berücksichtigung aller Umstände ein Gutachten erstellt.

Für Eltern ist ein Sachverständigengutachten häufig eine besondere psychische Belastung. Sie sehen sich in dem Gutachten falsch bewertet, fühlen sich angegriffen und halten das Gutachten inhaltlich für falsch. Folge kann sein, dass ein Gegengutachten in Auftrag gegeben wird.

Bei aller verständlichen Emotionalität, wenn es um das Sorgerecht und Umgangsrecht geht, kann ein Gutachten aber auch ganz sachlich bewertet werden, denn es gibt verschiedene Kriterien, die ein Gutachten im Familienrecht erfüllen muss. Diese Mindestanforderungen wurden von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 definiert. Sie legen fest, welche Aspekte im Gutachten besonders bedeutsam sind und welche weniger. Erfüllt ein Gegengutachten diese Mindestanforderungen nicht, entscheidet das Gericht weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gutachtens.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.