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Unfallschaden

Ehevertrag: die beste Lösung für beide Partner?

Ein Ehevertrag erscheint vielen Paaren als ein kompletter Romantik-Killer. Will man sich dadurch nicht einfach nur absichern, weil man insgeheim an der Ehe zweifelt?

Dem muss aus anwaltlicher Sicht unbedingt widersprochen werden. Ein Ehevertrag ist viel eher dazu da, die verallgemeinerten Richtlinien des Gesetzgebers zu individualisieren und so mehr Vertrauen zu schaffen. Beide Ehepartner erklären sich durch ihn bereit, mögliche nacheheliche Streitpunkte vor der Ehe klären, in einer Zeit, in der sie sich absolut wohlgesonnen sind. So schließen sie einen Rosenkrieg, mit all den schmutzigen Tricks, die einem der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, von vornherein aus.

Vor allem wenn gemeinsame Kinder geplant sind, deren Betreuung überwiegend durch einen Ehepartner erfolgen soll oder einer der Ehepartner ein Vermögen mit in die Ehe bringt, sollte geklärt werden, ob die Vorstellungen und Wünsche der Eheleute übereinstimmen und dann im Ehevertrag festgehalten werden.

Dazu sollten Vereinbarungen über den Güterstand, den nacheheliche Unterhalt und den Versorgungsausgleich getroffen werden. Die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich, die der Gesetzgeber ohne Ehevertrag vorsieht, können der Lebensrealität gegenüber dem Ehepartner, der die Betreuung der Kinder größtenteils übernimmt und daher kein eigenes Einkommen hat, oft nicht gerecht werden.

Bei bereits erfolgter oder bevorstehender Trennung können gerichtliche Verfahren auch durch die Beurkundung einer Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung vermieden werden. Auch erbrechtliche Ansprüche können in diesem Rahmen geregelt werden. Auch dies spart Zeit, Geld und Nerven.

Ein Ehevertrag ist nur durch eine notarielle Beurkundet gültig und müssen individuell an die Verhältnisse der Ehepartner angepasst werden. Sie dürfen keinen Ehepartner einseitig belasten. Andernfalls werden sie im Streitfall vom Familiengericht nicht anerkannt.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.