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Die Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, eine rechtliche Verbindung einzugehen. Homosexuelle Paare gehen mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine rechtliche Verbindung ein, die in wesentlichen Punkten der Ehe unter Heterosexuellen gleichgestellt ist. Die völlige Gleichbehandlung ist aber auch durch das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht gelungen.

Je nach Bundesland wird die eingetragene Lebenspartnerschaft von einem Standesbeamten oder einem Notar besiegelt. Voraussetzung ist, dass beide Partner die Bindung eingehen möchten, volljährig, nicht miteinander verwandt und nicht bereits verheiratet sind.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft bringt auch rein rechtlich Vorteile, aber auch Verpflichtungen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der eingetragene Lebenspartner qua Gesetz erbberechtigt ist, d.h. auch ohne Testament würde er im Todesfall des Partners 25 Prozent des Nachlasses erben. Soll dem Partner ein höherer Anteil an der Erbschaft zufallen oder zum Alleinerben eingesetzt werden, ist allerdings die Errichtung eines Testaments erforderlich. Auch kann der eingetragene Lebenspartner nur durch ein Testament enterbt, d.h. auf seinen gesetzlichen Pflichtteil zurückgesetzt werden.

Wie Ehen gehen auch eingetragene Lebenspartnerschaften in die Brüche. Die Lebenspartnerschaft wird allerdings nicht geschieden, sondern aufgelöst. Die einvernehmliche Auflösung ist möglich, wenn die Partner ein Jahr zuvor getrennt gelebt haben. Möchte nur ein Partner die Beendigung, ist in der Regel eine dreijährige Trennungszeit vorgesehen. Ebenso können die Lebenspartner auch Trennungsunterhalt verlangen, der sich an den bisherigen Einkommensverhältnissen orientiert. In seltenen Fällen kann auch der Anspruch auf nachpartnerschaftlichen Unterhalt bestehen.

Haben die eingetragenen Lebenspartner Kinder, stellt sich nach der Auflösung der Partnerschaft auch die Frage nach dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht. Ähnlich wie die Scheidung einer Ehe geht auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht immer ohne Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten über die Bühne. Daher kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.