• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Testamentsanfechtung

Die Anfechtung einer Erbschaft steht Angehörigen oder anderen unter Umständen erbberechtigten Personen als Mittel zur Verfügung, wenn der letzte Wille des Verstorbenen - wie im vorliegenden Testament formuliert - offensichtlich nicht dem wahren Wunsch des Erblassers entspricht.

Das kann passieren, wenn es Zweifel am Zustandekommen eines Testamentes gibt. So kann ein Testament, dass unter Drohungen oder Vorhaltung falscher Tatsachen niedergeschrieben ist, ganz und gar nicht „Letzter Wille“ eines Verstorbenen ist.

Allerdings: Die bloße Unzufriedenheit über ein nicht oder nicht ausreichend bedacht Werden mag zwar Kritik am Testament rechtfertigen, schließt aber eine Anfechtung des Testaments aus. Kommt ein Testament unter regulären Umständen zustande, dann ist es als „letzter Wille“ des Erblassers auch anzuerkennen, selbst wenn es Personen benachteiligt, die damit nicht einverstanden sind.

Wenn eine Anfechtung aber möglich ist, beschäftigt dies irgendwann auch ein Gericht. Daher sollten Testamentsanfechtungen sehr gut durchdacht, detailliert begründet und auch mit Hilfe eines Erbrechtsexperten formuliert werden.

Neben Bedrohung und falschen Informationen gibt es weitere Gründe für eine Testamentsanfechtung, z.B. wenn bis dahin nicht bekannte Erbberechtigte auftauchen und Ansprüche anmelden. Eine Anfechtung ist auch Erfolg versprechend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Erblasser nicht mehr in der Lage war, ein Testament als eigenen Willen zu formulieren. Dies kann z.B. aufgrund von Krankheiten der Fall sein.

Für die Anfechtung eines Testamentes gibt es bindende Fristen. Innerhalb von 6 Monate nach Kenntnisnahme kann ein Testament angefochten werden. Nach dreißig Jahren ist die Anfechtung endgültig nicht mehr möglich.

Übrigens: Eine Ablehnung eines Testamentes ist 6 Wochen nach Kenntnis möglich. In diesem Fall wird der Antritt des Erbes verweigert

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.