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Homeoffice: Arbeitsschutz und Datenschutz

Zum jetzigen Zeitpunkt haben Arbeitnehmer kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice. Das Bundesarbeitsministers plant jedoch schon, dies zu ändern.

Was dabei oft aus dem Fokus gerät, sind die datenschutzrechtlichen Risiken, die damit verbunden sind: Je mehr Arbeitnehmer von zuhause arbeiten, desto leichter können sich Hacker Zugang zu Daten, insbesondere Personen- und Unternehmensdaten (Industriespionage), verschaffen.

Denn leider werden viele Homeoffice-Lösungen einer ausreichenden Informationssicherheit nicht gerecht, sodass Hacker wegen Schwachstellen in den Homeoffice-Zugängen leichtes Spiel haben.

So erleichtern unsichere Passwörter und veraltete Software rechtswidrige Zugriffe auf den Computer des Arbeitnehmers. Dasselbe gilt, wenn sensible Unternehmens- und Kommunikationsdaten in unsicheren Clouds gespeichert werden.

Arbeitnehmer sollten daher nur mit den Geräten, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, von zu Hause arbeiten. Dieser muss natürlich dafür sorgen, dass die entsprechenden Geräte dem Stand der Technik und des Datenschutzes entsprechen.

Arbeitgeber sollten jedoch auch Vorkehrungen treffen, damit die Mitarbeiter selbst verantwortungsbewusst mit den Möglichkeiten des Homeoffice umgehen.

Dazu sind vertragliche Vereinbarungen notwendig, die die Mitarbeiter verpflichten, sämtliche ihnen überlassenen Arbeitsmittel ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Dazu müssen sie sicherstellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die vom Unternehmen überlassenen Arbeitsmittel und Dokumente erhalten. Dazu sollte es zum Beispiel untersagt werden, schützenswerte Daten auszudrucken. Wenn dies unvermeidlich sein sollte, sollten die Ausdrucke unbedingt vor dem Entsorgen unkenntlich gemacht werden.

Aber auch für den Arbeitsschutz im Homeoffice sind Arbeitgeber mitverantwortlich. Wenn ein Arbeitnehmer sich zuhause während der Arbeit verletzt oder erkrankt, sollte geklärt werden, ob im Einzelfall ein Arbeitsunfall vorliegt. Damit es nicht zu Regressforderungen durch den Unfallversicherer kommt, sollte der gesamte Unfallhergang schnell und sorgfältig dokumentiert werden.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.