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Unfallschaden

Befristeter Arbeitsvertrag darf gesetzlichen Kündigungsschutz nicht umgehen

Weil ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich beinhaltet, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen, stellt der Gesetzgeber einige Anforderung an diesen.

Durch die gesetzlichen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sollen Befristung generell erschwert werden. So sind Befristungen nur möglich, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt werden können. Dies wäre etwa bei Saisonbeschäftigung, Übergang nach Berufsausbildung oder ähnlichem der Fall.

Doch auch Aufgrund der Beschäftigungspolitik eines Betriebs ist eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht nur möglich, sondern extrem weit verbreitet und trifft auf fast 50 % aller Arbeitsverhältnisse zu.

Auch hier versucht der Gesetzgeber natürlich das Ausmaß der befristeten Verträge einzuschränken und gibt als Bedingung an, dass sachgrundlose Befristungen nur bei Neueinstellung, max. für zwei Jahre und innerhalb dieser zwei Jahre max. drei Mal verlängert werden dürfen.

Bei Neueinstellungen muss jedoch leider erwähnt werden, dass die Rechtslage nicht vollends geklärt ist.
Nach dem Gesetzeswortlaut kann schon dann nicht mehr von einer Neueinstellung geredet werden, wenn es irgendwann zuvor schon einmal ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien gegeben hat.

Das Bundesarbeitsgericht entschärfte diese Regelung und entschied, dass wenn einer ersten befristeten Beschäftigung eine weitere innerhalb von 3 Jahren folgt, man nicht mehr von einer Neueinstellung sprechen kann. Danach ist sozusagen alles wieder auf Null gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Rechtsprechung eine Absage erteilt.

In Zukunft wird man deshalb immer den Einzelfallbetrachten müssen, da der reine Gesetzeswortlaut zur Beantwortung der Frage, ab wann man von einer Neueinstellung sprechen kann oder nicht, nicht mehr ausreichen wird.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.