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Allgemeine Informationen zu Alkoholfahrten

Fahrten unter Alkoholeinfluss sind keine Kavaliersdelikte und nicht entschuldbar – trotzdem hat die Rechtslage zwischen Schwarz und Weiß viele Nuancen und betroffene Verkehrsteilnehmer sollten anwaltliche Kompetenz nutzen, um eine im Rahmen der Möglichkeiten akzeptable Bestrafung zu erreichen und die Folgen einer Alkoholfahrt abzufedern.

1,1 Promille bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit – was darüber liegt, ist dank entsprechender Definition im Strafgesetzbuch nicht mehr diskutierbar. Werte unter 1,1 Promille bedeutet eine relative Fahruntüchtigkeit aber selbst die zieht harte Bestrafung nach sich: In der Regel wird ein Bußgeld in Höhe eines Netto-Monatslohnes fällig sowie ein Führerscheinentzug für ein Jahr.

Wer allerdings mit 0,6 Promille eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung begeht und sich damit eines nicht alkoholtypischen Deliktes schuldig macht, der gibt den „Lappen“ für einen Monat ab, bekommt Punkte und zahlt 500 Euro. Es handelt sich hier dann um eine Ordnungswidrigkeit.

„Gute Beratung von Anfang an“ ist Devise erfahrener Verkehrsrechtsanwälte, die in Fällen „relativer Fahruntüchtigkeit“ bewährte Möglichkeiten haben, nach Akteneinsicht mit einer Erfolg versprechenden Strategie hohen Geldstrafen oder längerem Führerscheinentzug entgegenzuwirken. Für eine erfolgreiche Verteidigung gibt es viele Ansatzpunkte: Von den polizeilichen Aufzeichnungen zu Zeugenaussagen bis hin zur Fehlerhaftigkeit der Blutprobe finden sich in aller Regel genügend Anhaltspunkte für die Verteidigung. Vielfach bietet der exakte Zeitpunkt des Alkoholgenusses Verteidigungsspielraum, insbesondere wenn es um Trunkenheitsfahrten unter Einfluss von Restalkohol geht.

In vielen Fällen geht es auch darum, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu vermeiden. Auch hier gibt es Strategien, die in komplexen Verfahrensabläufen Erfolg versprechend sein können. Wichtigster Tipp, den Betroffene unbedingt befolgen sollten: Niemals zeitnah unbedachte Äußerungen machen oder gar offizielle Eingaben wie Widersprüche o.ä. schriftlich fixieren und an Ermittlungsbehörden übergeben. Fehler in der Aussage sind dann nicht mehr korrigierbar.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.