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Unfallschaden

Geschwindigkeitsverstoße und Bußgeldbescheide

„Das kann ja wohl nicht wahr sein!“ – Wer so reagiert hält oft einen Bußgeldbescheid mit diversen Straffolgen wie Punkten oder sogar Führerscheinentzug nach einem Geschwindigkeitsverstoß in Händen. Oftmals lässt sich eine Geschwindigkeitsübertretung und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nicht wegreden oder verleugnen, aber Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Messung sind immer angeraten – vor allem wenn Grenzwerte nur knapp überschritten wurden und wegen einer minimalen Überschreitung der Führerschein in Gefahr ist oder teures Bußgeld droht. Vielfahrer sollten immer ihre Punktekonto im Auge behalten.
Grundsätzlich kommt es immer wieder zu fehlerhaften Messungen aufgrund von Gerätefehlern oder aufgrund unsachgemäßer Bedienung. Wer Zweifel an der Richtigkeit hat sollte diese unbedingt innerhalb der gegebenen Fristen vortragen – idealerweise unterstützt von kompetentem Anwaltsrat.

Fachanwälte für Verkehrsrecht haben Erfahrungen mit solchen Einsprüchen und können bereits im Vorfeld über Risiken und Chancen einer solchen Vorgehensweise informieren. Mit dem Verfahren selbst muss ohnehin ein Anwalt betraut werden, denn Privatpersonen erhalten keinen Einblick in die wichtigen Akten.

Experten gehen heute von einer 5-prozentigen Fehlerquote allein durch falschen Aufbau des Gerätes aus, insgesamt scheinen statistisch belegt 62 Prozent aller Ergebnisse mängelbehaftet zu sein. In Internet-Foren finden sich immer wieder Hinweise auf bestimmte Gerätetypen und bestimmte Aufstellungsorte, die dann grundsätzlich schon Mal hinterfragt werden sollten.
Hinzu kommen Formfehler im Bußgeldbescheid. Damit wird eine große Menge an Bußgeldbescheiden angreifbar – oft mit sehr entlastenden Folgen für die Betroffenen.
Erfahrene Experten für Verkehrsrecht arbeiten sich tief in die Materie ein und sind auch vor Gericht in der Lage, Zweifel an der Messung aufrecht zu erhalten und gute Ergebnisse für ihre Mandanten zu erreichen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.