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Was tun zur Wiedererlangung meiner Fahrererlaubnis

Einen Führerschein zu verlieren ist recht einfach, ihn wieder zurück zu bekommen sehr schwierig. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sollten sich ehemalige Verkehrsteilnehmer zeitnah um die Rückgabe des Führerscheins bemühen, um rechtzeitig zum Termin gut vorbereitet zu sein und hier nicht noch weitere Zeit durch verpasste Anträge oder verschlafene Termine zu verlieren.

Wenn die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen wurde, entscheidet die zuständige Führerscheinstelle auf Antrag über die Rückgabe im Anschluss an die vom Gericht festgelegte Frist.

Ob überhaupt nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, ist also keinesfalls sicher.

Zuständig für einen Antrag auf Neuerteilung ist die Gemeinde oder die Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt. Um den Vorgang nicht unnötig aufzuhalten, empfehlen Fachanwälte für Verkehrsrecht, den Antrag bereits 3 Monate vor Fristablauf zu stellen - auch um früh genug von weiteren Auflagen zu erfahren. Antragsteller sollten neben einem aktuellen Führungszeugnis und einem Lichtbild alle erforderlichen Unterlagen wie z.B. den Personalausweis und für einzelne Führerscheine notwendige Bestätigungen (Sehtest, arbeitsmedizinische Gutachten etc.) mitbringen.

Wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde oder eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr Grund für den Führerscheinentzug war, dann wird die Behörde aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein „Medizinisch/psychologisches Gutachten zur Straßenverkehrstauglichkeit“ verlangen, auf das sich Betroffene ebenfalls zeitnah vorbereiten sollten.

Sollte die Führerscheinstelle zur Auffassung kommen, dass Verkehrsteilnehmer nicht mehr über erforderliches Wissen und Fähigkeiten verfügen, kann sogar eine Wiederholung der Fahrprüfung angeordnet werden.

Über Ausnahmen von der Sperrfrist und Widersprüchen gegen amtliche Entscheidungen beraten sich Betroffene idealerweise mit einem Verkehrsrechtsexperten.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.