• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Verkehrsunfall – Was tun?

Ein ordentlicher Verbandskasten und ein aufgefrischter Erste-Hilfe-Kurs sind in den seltensten Fällen ausreichend, um im Ernstfall als Zeuge eines Verkehrsunfalles wirklich alles richtig zu machen. Trotz guter Ausrüstung und vorbildlicher Vorbereitung sind wohl die meisten Verkehrsteilnehmer im Ernstfall ziemlich überfordert und darauf angewiesen, intuitiv das Richtige zu tun.
Unabhängig von der Schwere eines Verkehrsunfalles kann aber eine Regel immer und von jedem befolgt werden: jeder Zeuge ist verpflichtet, am Unfallort zu verbleiben und der Polizei für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Ebenso ist es Pflicht, die „Erste Hilfe“ zu leisten. Wer dies nicht beherzigt, kann wegen „Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle“ oder gar „Unterlassener Hilfeleistung“ belangt werden.

Das richtige Verhalten am Unfallort beginnt mit der Absicherung der Gefahrenstelle mit dem eigenen Warnblinklicht und einem in passendem Abstand aufgestellten Warndreieck. Dabei ist die Einschätzung der Situation wichtig und für die Reihenfolge der weiteren Maßnahmen entscheidend.

Was kaum jemand weiß: Die Absicherung der Unfallstelle hat absoluten Vorrang. Es wäre schon mehr als tragisch, von nachfolgenden Autos überrollt zu werden, während man Erste Hilfe leistet. Meist sind mehrere Personen am Unfallort und es gilt, Aufgaben sinnvoll zu verteilen. Dazu gehört unbedingt, Polizei und Rettungskräfte über die 112 zu informieren. Der Anrufer sollte in der Lage sein, den Unfallort treffend zu beschreiben oder sogar exakt zu markieren. Bei der Meldung sollte man die 5 „W“ komplett haben: Wo, was, wie viele Verletzte, welche Art von Verletzungen und das Warten auf Rückfragen.

Nach der Beurteilung des Schadens ist abzuwägen, ob man die Unfallstelle räumt oder der Polizei nach deren Eintreffen die Entscheidung darüber überlässt. Falsch ist, dass man grundsätzlich „nichts bewegen“ darf. Markierungen oder eine Unfallskizze können bei der späteren Unfallaufnahme gute Dienste leisten. Wenn eine Räumung der Unfallstelle der allgemeinen Sicherheit dient, sollte sie auch vorgenommen werden.

Ob man als Unfallbeteiligter nach dem Unfall einen Anwalt benötigt oder nicht, ist von der Rolle abhängig, die man eingenommen hat. Als Unfallverursacher sollten Beteiligte vor Ort nur Angaben machen, die sie selbst nicht belasten. Auch Zeugen sollten nicht unbedingt klare Schuldzuweisungen verteilen, da eine Schuldfrage nur im Zusammenhang aller vorliegenden Informationen geklärt werden kann.

Rechtsanwalt Straßburger steht Ihnen nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer gerne für eine Erstberatung zur Verfügung.