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Unfallschaden

Unfall wegen geöffneter Autotür

Bevor die Autotür geöffnet wird, sollte man sich immer umschauen. Denn ohne die nötige Sorgfalt kann es zum Unfall kommen und ein anderes Auto oder Fahrrad kracht in die geöffnete Tür. Zumeist bleibt es bei solchen Unfällen nach einem unbedachten Öffnen der Autotür bei einem Blechschaden, gerade wenn Radfahrer beteiligt sind, kann es aber auch zu Personenschäden kommen.

So oder so stellt sich die Schuldfrage. Auf den ersten Blick scheint die klar zu sein. Nach § 14 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto bestimmte Sorgfaltspflichten. Demnach muss sich die Person, die ein- oder aussteigt so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Heißt in der Praxis, dass man sich beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto vergewissern muss, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch die geöffnete Tür in Gefahr gebracht wird.

Allerdings lässt sich die Schuldfrage nicht immer zweifelsfrei beantworten. So kann der Unfall bei einer geöffneten Autotür auch darauf zurückzuführen sein, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und darum in die geöffnete Tür gekracht ist. Dann ist zumindest von einer Mitschuld des anderen Verkehrsteilnehmers auszugehen.

Hält jemand nur kurz an, um z.B. eine Zeitung am Kiosk zu holen, darf er die Autotür auch nicht einfach offenstehen lassen. Der nachfolgende Verkehr kann die geöffnete Tür dann zwar zumeist erkennen, dennoch kann es durch die Tür zu Behinderungen und Ausweichmanövern kommen, die ggf. zu einem Unfall führen. Dann trifft den Fahrer, der die Tür nicht geschlossen hat, eine Mitschuld. Er hat gerade in engen oder unübersichtlichen Straßen gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen.

Versicherungen versuchen häufig, dem Unfallgegner zumindest eine Teilschuld zukommen zu lassen. Daher sollte auf eine kompetente rechtliche Beratung nicht verzichtet werden.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.