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Unfallschaden

Gebrauchtwagenkauf: Haftung bei falschem Kilometerstand

Beim Gebrauchtwagenkauf gilt es, das Fahrzeug gründlich unter die Lupe zu nehmen. Kleinere Mängel wie Lackschäden kann der interessiere Käufer oft noch selbst feststellen, bei anderen Punkten, die auf die Kaufentscheidung einen wesentlichen Einfluss nehmen können, ist dies bedeutend schwieriger. Beispiel Tachostand: Eine geringe Laufleistung ist ein gutes Verkaufsargument. Doch stimmt die Anzeige auf dem Tacho auch mit der tatsächlichen Laufleistung überein oder hat das vermeintliche Schnäppchen tatsächlich schon wesentlich mehr Kilometer auf dem Buckel und am Tachostand wurde „gedreht“? Eine Frage, die den Wert des Fahrzeugs maßgeblich beeinflussen kann.

Käufer sind daher gut beraten, auf weitere Gebrauchsspuren zu achten. Stark verschlissene Sitze passen beispielsweise nicht zu einer niedrigen Laufleistung. Bestehen weiter Zweifel, kann auch in der Werkstatt oder durch Prüfstellen gecheckt werden, ob der Tachostand der Realität entspricht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Abstand von dem Kauf zu nehmen.

Wurde ein Fahrzeug mit manipulierten Tachostand schon gekauft, hat sich die Ausgangslage, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen seit dem 1. Januar 2022 verbessert. Durch eine Änderung im Sachmängelrecht lassen sich Sachmängelansprüche, z.B. wegen eines manipulierten Kilometerstands, besser durchsetzen.

Autoverkäufer können sich durch Klauseln im Kaufvertrag allerdings gegen eine Haftung bei manipulierten Tachostand wehren. Sie könnten beispielsweise sinngemäß erklären, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs aufgrund mehrerer Vorbesitzer nicht bekannt ist und von der Angabe des Kilometerstandes abweichen kann. Die Haftung des Verkäufers für einen manipulierten Tachostand müsste dann auch im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.