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Unfallschaden

Stillstand auf der Autobahn – Richtiges Verhalten im Stau

Reisezeit, Baustellen oder Sperrungen – wer auf der Autobahn unterwegs ist, muss oft viel Geduld mitbringen. Außerdem muss er auch wissen, wie er sich im Stau richtig verhält, den Verkehr nicht gefährdet oder ein Bußgeld riskiert.

Rettungsgasse bilden

Immer wieder gibt es Schlagzeilen, dass die Einsatzkräfte nicht schnell genug zum Unfallort kommen, weil der Weg verstellt ist und die Autofahrer keine Rettungsgasse gebildet haben. Eine Rettungsgasse sollte immer frühzeitig gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät und nicht erst, wenn alles steht oder im Rückspiegel das Blaulicht auftaucht. Eine Rettungsgasse wird zwischen der linken und den übrigen rechten Fahrspuren gebildet. Der Standstreifen muss für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.

Wer den Weg für die Rettungskräfte blockiert und keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg kommen noch dazu.

Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge

Bei einem Stau auf dem Standstreifen weiterzufahren, ist ebenfalls verboten. Der Standstreifen ist für die Pannenfahrzeuge freizuhalten. Das gilt auch beim Bilden einer Rettungsgasse. Wer trotzdem auf dem Standstreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wenden und rückwärtsfahren verboten

Zeichnet sich ein Stau ab, lässt er sich nicht einfach umgehen. Den Rückwärtseingang einzulegen oder zu wenden und zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren, ist auf der Autobahn grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und der Führerschein muss für einen Monat abgegeben werden.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Polizei die Autofahrer auffordert zu wenden und zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren.

Aussteigen im Stau verboten – Vorsicht mit dem Handy

Wer lange im Stau steht, möchte gerne auch mal aussteigen und sich die Beine vertreten. Aber Vorsicht: Auch das ist verboten, egal wie lange der Stau andauert oder wie heiß es im Fahrzeug werden kann. Wer seinen Wagen verlässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Auch wenn die Langeweile im Stau groß ist, ist das Handy nur bedingt ein geeigneter Zeitvertreib. Es darf nur benutzt werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist oder es nicht in der Hand gehalten werden muss. Bei laufendem Motor gilt ansonsten Finger weg vom Handy. Auch wenn es nur langsam und stockend weitergeht, ist das Telefonieren nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 100 und 200 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Keine Sonderregelungen für Motorräder

Auch für Motorradfahrer bedeutet Stau die Geduld zu bewahren. Sich zwischen den Autos Stück für Stück nach vorne zu schlängeln, ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.