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Unfallschaden

Kopfverletzung nach Verkehrsunfall – Keine Helmpflicht für Radfahrer

Die einen tragen einen Helm beim Radfahren, die anderen nicht. Das Tragen eines Fahrradhelms ist dem Radfahrer selbst überlassen - eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer gibt es in Deutschland nicht.

Das ist auch bei der Auseinandersetzung mit Haftpflichtversicherern wesentlich. Sie müssen auch dann leisten, wenn sich der Radfahrer bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen zugezogen hat und keinen Helm trug. Eine Mitschuld kann der Haftpflichtversicherer dem verunfallten Radfahrer im Alltagsradverkehr nicht anhängen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 20. August 2020 deutlich gemacht (Az.: 13 U 1187/20).

In dem Fall vor dem OLG Nürnberg hatte ein Pkw beim Rechtsabbiegen eine Radfahrerin übersehen. Die Radfahrerin stürzte und erlitt eine schwere Kopfverletzung. In dem folgenden Schadenersatzprozess entschieden sowohl das Landgericht Nürnberg-Fürth als auch das OLG Nürnberg, dass der Radfahrerin kein Mitverschulden anzulasten sei, weil sie keinen Helm trug.

Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2014 deutlich gemacht, dass bei Nichttragen eines Schutzhelms nur dann ein Mitverschulden bestehen könne, wenn es ein allgemeines Verkehrsbewusstsein gebe, dass das Tragen eines Helms beim Radfahren zum eigenen Schutz erforderlich ist.

Ein solches Verkehrsbewusstsein bestehe aber nach wie vor nicht, führte das OLG Nürnberg aus. Der weit überwiegende Teil der erwachsenen Radfahrer trage nach wie vor keinen Helm, insbesondere nicht im innerörtlichen Alltagsradverkehr. Es bestehe keine allgemeine Auffassung, dass Radfahren derart gefährlich sei, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der auch einen Helm trägt, so das OLG. Etwas anderes könne nur für bestimmte sportliche Formen des Radfahren, die mit erheblich gesteigerten Verletzungsrisiko verbunden sind, gelten, z.B. beim Mountainbike oder Rennrad.

Nach der Entscheidung des OLG Nürnberg ist klar, dass ein Radfahrer keine Mitschuld an seinen Kopfverletzungen trägt, nur weil er keinen Helm getragen hat. Denn sonst müsste ja bei jeder Betätigung mit Kopfverletzungsrisiko ein Helm getragen werden, z.B. schon beim Besteigen einer Haushaltsleiter.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.