• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Trunkenheitsfahrt mit E-Bike

E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Damit erhöhen sich auch die Unfälle, die auf die Fahrräder mit batteriebetriebener Tretunterstützung zurück zu führen sind. Daher verwundert es etwas, dass für die bis zu 25 km/h bisher ungeklärt ist, welche Grenzwerte für das Fahren mit Alkoholeinfluss strafrechtlich relevant sind.

Führern von Kraftfahrzeugen sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut, d.h. unwiderlegbar fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat daher auch einen betrunkenen Fahrer eines E-Bikes mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angeklagt, weil dieser mit einer auf seinen Fahrweg einbiegenden Fahrradfahrerin kollidiert. Zwar hatte die Fahrradfahrerin seine Vorfahrt missachtet, allerdings wurden beim E-Bike-Fahrer eine Alkoholkonzentration von maximal 1,59 Promille im Blut festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hielt dies für eine unwiderlegbare Fahruntüchtigkeit, die bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug grundsätzlich zu bestrafen sei.

Vor dem AG Staufen und LG Freiburg wurde er jedoch freigesprochen, da es diese Grenzwerte für E-Bikes noch nicht gibt.

Nach erfolgter Revision führte das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter aus, dass es derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gäbe, dass Fahrer von handelsüblichen Elektrofahrrädern mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Der Grenzwert für Kraftfahrzeuge von 1,1 seien daher nicht auf diese E-Bikes anwendbar.

Eine endgültige Entscheidung hat das Gericht allerdings nicht getroffen. Fürs Erste bat es alle Beteiligten zu einer Stellungnahme. Der Fall ist also noch nicht abgeschlossen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.