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Falschaussage als Zeuge

Wer als Zeuge zu einem Gerichtstermin geladen wird, ist grundsätzlich dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen und den streitgegenständlichen Vorfall zu schildern, ohne Informationen hinzuzufügen oder wegzulassen. Nur in ganz bestimmten Fällen gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Da zwischen dem streitgegenständlichen Vorfall und der Gerichtsverhandlung meistens viel Zeit vergeht, kann es natürlich vorkommen, dass man sich nicht mehr genau an alle Einzelheiten erinnert. Hier dürfen Zeugen auf keinen Fall versuchen, mehr zu erzählen als sie wirklich sicher sind zu wissen. Häufig geben Zeugen, wenn auch unbewusst, nur dass wieder, was sie an anderer Stelle über den Vorfall gehört haben. Damit haben sie die Grenze zur Falschaussage rein streng genommen jedoch schon überschritten.

Da Zeugenaussagen eine enorme Rolle bei der Entscheidung über ein Verfahren spielen, werden Falschaussagen auch entsprechend bestraft. Laut § 153 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Zeugen werden vor Gericht meistens nicht vereidigt. Sollte der Zeuge allerdings vereidigt werden und dann einen sog. Meineid begehen, droht sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Eine Vereidigung ist gemäß § 59 StPO aber nur zulässig, wenn sie von ausschlagender Bedeutung ist. Also entweder, wenn an der Aussage das komplette Urteil hängt und/oder wenn das Gericht von einer Falschaussage überzeugt ist.

Natürlich kann es auch hier vorkommen, dass ein Zeuge über einen Vorfall berichtet und sich dabei sicher ist, dass er ihn genauso beobachtet hat, während er in Wirklichkeit durch spätere Vorkommnisse beeinflusst wurde oder sich unbewusst eine Geschichte oder Erklärung zusammen gesponnen hat. Stellt sich dann am Ende heraus, dass die Aussage des Zeugen nicht der Wahrheit entsprechen kann, liegt nur ein fahrlässiger Meineid vor. Dieser wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.