• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Internetseite übernimmt Verkehrsverstoß: keine Urkundenfälschung

Ein Autofahrer war mit 100 Km/h durch eine geschlossene Ortschaft gefahren. Die zuständige Bußgeldstelle drohte ihm daraufhin ein Fahrverbot an. Um diesem zu entgehen, nutzte der Fahrer eine Internetseite, deren Geschäftsmodell es ist, die Verantwortung für den Verkehrsverstoß zu übernehmen und den entsprechenden Anhörungsbogen mit einem fiktiven Namen und der Angabe der eigenen Geschäftsadresse auszufüllen.

Als der Schwindel aufflog, warf die Bußgeldstelle dem Mann eine Urkundenfälschung vor.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht erkannten den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht an und erteilten dem Autofahrer einen Freispruch.

Zwar behauptete die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte eine andere Person dazu bestimmt habe, eine unechte Urkunde herzustellen, um über einen Verkehrsverstoß hinwegzutäuschen. Die Gerichte stellten jedoch klar, dass für eine strafbare Urkundenfälschung ein Anstiftungsvorsatz und eine strafbare Haupttat erforderlich seien.

Hier hielten die Gerichte es dem Angeklagten zugute, dass er durch die auf der Internetseite veröffentlichten ausführlichen Rechtsgrundlagen und Stellungnahmen von Fachanwälten getäuscht wurde. Die Ausführungen auf der Website dienen dem Zweck, den Nutzern glauben zu machen, dass er keine Strafverfolgung durch die Nutzung des Angebots zu befürchten habe. Die gesamte Aufmachung der Internetseite sei nach Überzeugung des Gerichts geeignet, bei einem juristischen Laien jegliche Bedenken zu zerstreuen, weshalb die Handlung des Angeklagten lediglich eine straflose Anstiftung zu einer straflosen Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit darstelle. Nach Ansicht der Richter fehle es damit sowohl an einer Haupttat, zu der der Angeklagte hätte anstiften können, als auch an dem erforderlichen Vorsatz hierzu.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.