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Unfallschaden

Halten des Smartphones während der Fahrt

Die Nutzung eines elektronischen Geräts während der Autofahrt stellt einen Verkehrsverstoß dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird. Ab wann wird jedoch von einer vorschriftswidrigen Nutzung ausgegangen? So verurteilte ein Amtsgericht einen Autofahrer, der während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt, wegen vorschriftswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes (Mobiltelefon) als Führer eines Kraftfahrzeuges zu einer Geldbuße von 100 Euro. Das bloße Halten des Mobiltelefons reichte nach Ansicht des Amtsgerichts aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Weitere Feststellungen über das bloße Halten hinaus wurden nicht gemacht

Der verurteilte Autofahrer legte eine Rechtsbeschwerde gegen dieses Urteil ein, da er der Ansicht war, das bloße Halten des Telefons nicht ausreiche, um den Tatbestand der vorschriftswidrigen Benutzung eines elektronischen Gerätes als Führer eines Kraftfahrzeuges zu erfüllen. Seiner Meinung nach könne man erst von einer vorschriftswidrigen Nutzung ausgehen, wenn eine Bedienfunktion des Gerätes genutzt würde.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle gab ihm in einem weiteren Verfahren Recht und erklärte, dass ein Verstoß nur dann vorliege, wenn über das bloße Aufnehmen oder Halten des elektronischen Geräts hinaus ein Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts bestehe.

Das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt stelle keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO dar. Es müsse nach dieser Regelung auch eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen.

Oft erhalten Fahrzeugführer also vorschnell Bußbescheide, wegen vorschriftswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes. Das OLG Celle hat nun geklärt, unter welchen Umständen es sich lohnt, gegen ein Bußgeld vorzugehen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.