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Unfallschaden

Versicherungen drücken Kosten zu Lasten des Geschädigten

Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet geschädigt wird, sollte sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Schadensabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden neben den Reparatur- und den Gutachterkosten als Teil des Schadens von der Versicherung übernommen.

Diese versuchen bei der Schadensabwicklung in der Regel die zu zahlenden Kosten möglichst gering zu halten und die Zahlungen trotz Vorlage eines Gutachtens mit allen Mitteln zu kürzen. Nur ein im Versicherungsrecht bewanderter Rechtsanwalt kann garantieren, dass alle Schadensersatzansprüche rechtmäßig abgewickelt werden.

Ein wichtiger Punkt sind dabei sogenannte Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge bei Reparaturkosten) bei einer fiktiven Abrechnung. Versicherungen streichen diese oft aufgrund sogenannter Prüfberichte immer wieder. Nach gültiger Rechtsprechung müssen diese jedoch ebenfalls erstattet werden, wenn diese bei der Mehrzahl der regionalen Werkstätten in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfall muss dies durch einen Gutachter überprüft werden.

Natürlich versuchen Versicherungen dazu oft einen eigenen, möglicherweise also nicht ganz so unparteiischen Gutachter einzuschalten. Dieser versucht dann die Schadensersatzzahlung möglichst gering zu halten. Geschädigte müssen diesen jedoch nicht annehmen und sollten unbedingt einen unabhängigen Gutachter akquirieren.

Selbst bei vermeintlich klaren Ausgangslagen empfiehlt sich das Hinzuziehen eines im Verkehrsrecht erfahrenen Anwaltes. Die Höhe des Schadens ist direkt nach dem Unfall von Laien nur schwer einzuordnen und aus der vermeintlichen Lappalie kann sich schnell ein teurer Rechtsstreit entwickeln, der auf jeden Fall juristisch begleitet werden sollte.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.