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Unfallschaden

Teilkaskoversicherung bei Wildunfall

Sobald die Tage wieder kürzer werden, kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Wildtiere sind nachtaktiv und erkennen Straßen leider oft nicht als Gefahrenquelle. Glücklicherweise greift jedoch die Kfz-Teilkaskoversicherung in solchen Fällen.

Wer einen Wildunfall aktiv oder passiv erlebt, muss erst einmal zu denselben Maßnahmen greifen, wie bei jedem anderen Unfall auch. Die Unfallstelle muss sofort gesichert, verletzten Personen geholfen und die Polizei oder der Rettungsdienst gerufen werden.

Damit die Teilkaskoversicherung die Haftung ohne Umschweife anerkennt, sollte man darüber hinaus darauf achten, dass der für die Unfallstelle zuständige Jagdausübungsberechtigte (Förster oder auch Jagdpächter) hinzu gerufen wird. Dieser kann dann eine Wildunfallbescheinigung erstellen.

Auf keinen Fall sollte man das Wild von der Unfallstelle entfernen, da man sich sonst der Jagdwilderei (§ 292 StGB) schuldig macht.

Einem verletzten Tier sollte man sich gar nicht erst nähern, da es durch die Nähe von Menschen starken Stress erfährt. Besser sollte man dagegen Unfallstelle und Schäden an Fahrzeugen mit dem Handy dokumentieren.

Die Versicherung prüft schließlich, ob es sich um einen Wildunfall gehandelt hat. Dafür ist natürlich die Wildunfallbescheinigung am wichtigsten. Vor allem, wenn es nur zu einem leichten Schaden am Fahrzeug gekommen ist. Als Wild gelten alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, ausgenommen Vögel, Wildgänse etwa. Dies variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Die Sinnhaftigkeit eines Ausweichmanövers muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Und je nachdem, ob man vor einem Hasen ausgewichen ist oder vor einem ausgewachsenen Hirsch, kann die Teilkaskoversicherung ihre Haftung für den Unfall auch mindern oder sogar ganz bestreiten.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.