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Unfallschaden

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Geschädigte vielleicht eine Mitschuld zu tragen oder war das Verhalten des Schädigers grob fahrlässig oder gar vorsätzlich?

Zusätzliche Kriterien zur Bemessung des Schmerzensgeldes sind die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die Anzahl der Operationen und die Dauer und Intensität der Einschränkungen. Natürlich werden auch psychische Beeinträchtigungen mit einbezogen und zu guter Letzt muss auch dem Vortrag des Geschädigten über die Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen Achtung geschenkt werden.

All diese verschiedenen Parameter machen eine Bemessung des Schmerzensgeldes immer zum Einzelfall. Einen Anhaltspunkt kann eine so genannte Schmerzensgeldtabelle geben. In ihr werden die Einzelentscheidungen für bestimmte Gesundheitsverletzungen zusammengefasst und können so als Richtlinien gelten. Rechtlich bindend sind die Tabellen allerdings nicht.

Schmerzensgeld wird entweder in Form einer Einmalzahlung gezahlt oder, im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung, als Zahlung einer Rente.

Diesbezüglich sollte man wissen, dass Versicherungen immer versuchen werden, denn Fall mit einer Einmalzahlung abzuschließen. Ein großzügiges Angebot einer Versicherung kann also oft nur eine Ablenkung darstellen. An einer Lebenslangen Rentenzahlung haben die Versicherungen nämlich meist noch weniger Lust. Versicherungen sind die Meister des Verhandelns, weshalb es unbedingt anzuraten ist, im Falle einer Schmerzensgeldforderung einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Kosten für diesen hat in der Regel die gegnerische Versicherung zu tragen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.