• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Ihr Recht im Diesel-Skandal

Beim Einklagen von Schadensersatzansprüchen müssen Fahrzeughalter unbedingt sofort handeln. Bei einem Neuwagen können sie lediglich zwei Jahre ab Übergabe (!) des Fahrzeugs Ihre Rechte geltend machen. Für einen Gebrauchtwagen gilt in der Regel eine Frist von einem Jahr. Gegebenenfalls aber auch länger, weil sich eine entsprechende Klausel zur Verjährung im Kaufvertrag häufig als unwirksam herausstellen kann. Die Volkswagen AG selber hat diesbezüglich einen Verjährungsverzicht erklärt. Deshalb muss für etwaige Ansprüche gegen die Aktiengesellschaft im Einzelfall geprüft werden, ob sich der Verzicht auf den individuellen Einzelfall und die intendierten Gewährleistungsrechte bezieht.

Volkswagen ist, wie derzeit ans Tageslicht kommt, nicht der einzige Autohersteller, der manipulative Abgas-Software eingesetzt hat, um den tatsächlichen Schadstoffausstoß zu beschönigen. Auch für Porsche, Audi und Mercedes wird die Luft immer dünner.

Die Gerichte in Deutschland bewerten die von VW und diversen anderen Herstellern verwendete Abgassoftware mittlerweile prinzipiell als mangelhaft. Dies kann dazu führen, dass sie dem Verbraucher sogar ohne Fristsetzung einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder andere Gewährleistungsrechte (z. B. Minderung, Schadensersatz) zugestehen.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist zuweilen sogar dann möglich, wenn das Fahrzeug schon nachgebessert wurde. Damit beziehen die Gerichte eindeutig Stellung zur Stärkung der Interessen der Verbraucher, die früher meistens einfach die Nachbesserung der eingesetzten Software durch den Hersteller abwarten mussten.

Fahrzeughalter der betroffenen Hersteller müssen sich zudem auch keine Sorgen über hohe Anwalts- oder Gerichtskosten beim Einfordern ihrer Ansprüche machen. Sowohl die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung als auch die übliche Privat-Rechtsschutzversicherung sind verpflichtet, derartige Kosten zu übernehmen.

Kunden, die ihr Fahrzeug finanzieren, können bei der Einforderung von Schadensersatz noch einen weiteren Coup landen: Der sogenannte Nutzungswertersatz kann umgangen werden. Dieser besagt, dass im Falle eines Widerrufes eines Kaufvertrages, die schon zurückgelegten Kilometer zu Gunsten des Verkäufers angerechnet werden müssen, da der Käufer ja schließlich nachweislich von dem Auto profitiert hat. Dies kann im Falle eines Widerrufes eines Finanzierungsgeschäfts mit anschließender Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Umständen vermieden werden. Grund dafür sind Fehler in einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen, die von den Autobanken seit dem 13. Juni 2014 benutzt wurden. Dadurch wird Finanzierern der Widerruf leicht gemacht und meistens muss der Verkäufer bzw. die Bank die bereits geleisteten Raten erstatten und das Fahrzeug zurücknehmen. Dies ist teilweise sogar unabhängig davon möglich, ob man ein Fahrzeug mit manipulativer Abgas-Software finanziert hat oder eines, das von dem Skandal nicht betroffen ist.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.