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Unfallschaden

Mietwagenkosten

Wenn das eigene Auto durch einen Verkehrsunfall nicht mehr einsatzfähig ist, kann man sich für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen mieten. Die Kosten dafür werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Der dieses in Anspruch nehmende Fahrzeughalter muss jedoch gegenüber der Versicherung eindeutig nachweisen können, dass er in dem Zeitraum, in dem er sich ein Auto mietet, das eigene Auto auch tatsächlich in der Werkstatt ist, um repariert zu werden. Außerdem muss klar belegt werden, dass die Reparaturen aufgrund der Beseitigung der Unfallfolgen notwendig sind.

Nur dann sind die Kosten erstattungsfähig.

Des Weiteren ist bei der Auswahl des Leihwagens unbedingt zu beachten, dass er dieselbe Größe wie das eigene, sich in der Werkstatt befindende Fahrzeug hat, damit der Kosten-Nutzen-Faktor ausgeglichen ist. Ansonsten entfällt die Erstattungspflicht. Die zahlende Versicherung kann zudem vom mietenden Fahrzeughalter verlangen, die verschiedenen Mietwagenpreise zu vergleichen und gegebenenfalls ein günstigeres Angebot auszuwählen.  Eventuell hier entstehende Kostendifferenzen hat der Leihwagennutzer selber zu tragen.

Rechtsanwalt Straßburger steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.