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Mietverträge

Wohnraummietrecht ist ein Thema, mit dem viele Menschen regelmäßig direkt oder indirekt in Kontakt kommen. Mit einem Mietvertrag beginnt ein Mietverhältnis und alles was sich von diesem Zeitpunkt an in der Wohnung oder im direkten Umfeld abspielt, passiert im Rahmen dieses Mietvertrages.

Daher sollte ein Mietvertrag auf Basis geltenden Rechts immer aktuell sein, damit neue Urteile und Beschlüsse nicht nachträglich für Diskussionsbedarf zwischen den Parteien sorgen. Juristische Expertise im Bereich Wohnraummietrecht ist auch notwendig, wenn bei der Verfassung oder regelmäßigen Überprüfung von Mietverträgen neue BGH-Entscheidungen berücksichtigt werden sollen. Der Bundesgerichtshof hat immer wieder bislang übliche Klauseln aus Mietverträgen für unwirksam erklärt.

Man sollte also nicht unbedingt aus Gründen der Sparsamkeit alte Muster-Mietverträge aus dem Internet ziehen in der Hoffnung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Viele Endrenovierungsklauseln, einige Ausführungen zur sogenannten Handwerkerklausel oder Festlegungen zur Definition von Renovierungspflichten sind heute unzulässig.

Aufgrund der Vielzahl aktueller Entscheidungen sollten Mietverträge von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, dies kann im Sinne beider Parteien sein, grundsätzlich sollte sich aber der Vermieter in der Pflicht sehen, rechtsgültiges Vertragswerk vorzulegen.

Kaum eine Klausel ist wirklich Auslegungssache und wenn, dann gibt es dazu höchstrichterliche Entscheidungen. Unzulässige Klauseln im Mietvertrag können den Vertragspartner ermächtigen, den Mietvertrag zu widerrufen und so kurzfristig aus langfristigen Vereinbarungen auszusteigen. Dies kann enorme Konsequenzen für Vermieter haben, die insbesondere bei teuren und sehr großen Immobilien anschließend Leerstände mit allen finanziellen Folgen zu überbrücken haben. Wer also als Vermieter größerer Anlagen wie z.B. Gewerbeimmobilien auf diese Einnahmen angewiesen ist, der sollte Wert darauf legen, dass alle Verträge „wasserdicht“ sind.

Rechtsanwalt Jan Gier steht zu allen Fragen des Wohnraummietrechts – insbesondere zu Mietverträgen – als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.