Schlüssel zur Mietwohnung – Ansprüche und Haftung des Mieters
Der Mieter hat Anspruch auf alle zur gemieteten Wohnung gehörenden Schlüssel. Der Vermieter muss ihm alle Wohnungsschlüssel und auch Briefkastenschlüssel aushändigen und darf auch keinen Schlüssel für den Notfall zurückbehalten.
Mit dem Abschluss des Mietvertrags hat der Mieter den Anspruch auf den alleinigen Besitz der Schlüssel erworben. Ob er einen Schlüssel beim Nachbarn oder Freunden hinterlegt, ist seine Sache. Er ist auch nicht verpflichtet, einen Schlüssel an Dritte zu geben, damit diese nach dem Rechten sehen können, wenn der Mieter z.B. verreist ist.
Andersherum darf der Mieter sogar Schlüssel nachmachen lassen, sofern die Schlüssel nicht zu einer Schließanlage gehören. Werden Schlüssel nachgemacht, muss der Vermieter allerdings darüber informiert werden und bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle existierenden Schlüssel dem Vermieter ausgehändigt werden.
Ebenso muss der Vermieter unverzüglich informiert werden, wenn ein Schlüssel verloren wurde. Ob der Mieter für den Verlust des Schlüssels in der Haftung steht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob eine Missbrauchsgefahr vorliegt. Diese ist in der Regel nicht gegeben, wenn sich der verlorenen Schlüssel ohnehin nicht einer bestimmten Wohnung zuordnen lässt oder wenn er unwiederbringlich verloren wurde. Dann besteht auch keine Haftung des Mieters.
Schwieriger wird es, wenn der verlorene Schlüssel zu einer Schließanlage gehörte und nun eine Missbrauchsgefahr besteht. Ist dann aus Sicherheitsgründen des Austausch der Schließanlage erforderlich, kann es für den Mieter teuer werden. Der Vermieter kann aber erst dann die Übernahme der Kosten verlangen, wenn die Schließanlage aufgrund des Verlusts auch tatsächlich ausgetauscht wurde.
Klauseln im Mietvertrag, dass der Mieter bei Verlust eines Schlüssels grundsätzlich haftet, sind hingegen wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ungültig.
Rechtsanwalt Jan Gier steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.