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Unfallschaden

Verjährung von Schadenersatzansprüchen im Mietrecht

Auch im Mietrecht gilt für die gegenseitigen Ansprüche in der Regel die dreijährige Verjährungsfrist. Das heißt, dass die Ansprüche an die andere Partei z.B. wegen ausstehender Mietzahlungen, Nebenkosten, etc., nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchgesetzt werden können. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung tritt dann drei Jahre später jeweils am 31. Dezember ein.

Eine andere Frist gilt jedoch bei Schadenersatzansprüchen. Hier tritt die Verjährung schon sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache ein – das gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter.

Vermieter sollten daher bei der Rückgabe der Wohnung darauf achten, dass die Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden und das Inventar nicht beschädigt ist. Machen sie ihre Schadenersatzansprüche nicht innerhalb von sechs Monaten geltend, sind die Ansprüche verjährt.

Entscheidend für die sechsmonatige Verjährungsfrist ist dabei nicht der Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses, sondern das exakte Datum der Übergabe der vollständig geräumten Wohnung inklusive der Schlüsselübergabe. Damit die Rückgabe rein rechtlich erfolgt ist, muss sie tatsächlich geräumt und besenrein übergeben worden sein. Im Mietvertrag können ggfs. andere Regelungen vereinbart sein.

Sechs Monate sind eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist. Oft ist es hilfreich, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen. Die Verjährungshemmung kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. In Betracht kommen beispielsweise ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, Klageerhebung, eine Teilzahlung oder ein schriftliches Anerkenntnis durch den Schuldner. Eine einfache Mahnung reicht für die Hemmung der Verjährung nicht aus.

Wurde die Verjährungshemmung erreicht, sollten zügig die nächsten Schritte durchgeführt werden, um die Forderungen genau zu benennen und durchzusetzen.

Rechtsanwalt Jan Gier steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.