• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Kündigung durch verspätete Zahlung durch Jobcenter

In Berlin konnte einem Mieter fristlos gekündigt werden, da die Vermieter keine Mietzahlungen mehr erhielten. Klingt erst einmal nachvollziehbar: das Besondere an diesem Fall war jedoch, dass die Miete jeden Monat vom Jobcenter bezahlt und auf einmal eingestellt wurde. Da der Vermieter jedoch nicht nachweisen konnte, dass er darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, erklärte das Landgericht Berlin die Kündigung für rechtens.

Dem besagten Mieter wurde die Wohnung im November 2015 gekündigt, da er seit Mai 2012 mit seinen Mietzahlungen in Rückstand lag. Der Mieter widersprach der Kündigung, mit dem Verweis darauf, dass er von den insgesamt 1.155,39 Euro Mietschulden nichts gewusst habe, da die Zahlungen immer in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gelegen hätten. Die Vermieter verwiesen jedoch auf eine unbeachtete Zahlungserinnerung im Oktober 2015. Die Behauptung des Mieters, die Zahlungserinnerung nicht erhalten zu haben, schützte ihn aber nicht vor einer Räumungsklage, der vom Amtsgericht stattgegeben wurde. Der Mieter ging in Berufung.

Das Landgericht Berlin bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts, dass den Vermietern gemäß § 546 BGB und § 985 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe.

Die fristlose Kündigung ist nach Ansicht des Landgerichts wegen der Mietrückstände rechtens.

Die alleinige Behauptung des Mieters, die Zahlungserinnerung nicht erhalten zu haben, ist nach Auffassung des Landgerichts unbeachtlich, da ein Vorliegen eines unvermeidbaren Tatsachenirrtums gemäß § 286 Abs.3 BGB immer nachgewiesen werden muss. Der Mieter konnte jedoch nicht eindeutig nachweisen, dass er die Zahlungserinnerung im Oktober 2015 nicht erhalten habe und so stützte sich das Landgericht auf die nächstliegende Tatsache: die Zahlungserinnerung wurde vom Mieter abgeschickt und nach eben dieser Tatsachenlage beurteilte es den Fall.

Rechtsanwalt Jan Gier steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.