• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Sorge-/Umgangs-/Besuchsrecht: Definition Umgangsrecht

Fällt eine Familie auseinander und geht es um die Interessen von minderjährigen Kindern, dann muss im Sinne des gesetzlich geschützten Kindeswohls großer Wert auf eine gute, praktikable und förderliche Umgangsregelung gelegt werden. In vielen Fällen und ganz besonders in durch Streit der Ehepartner zerfahrenen Verhältnissen ist eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht möglich und einer der Beteiligten – in Vertretung des Kindes das Jugendamt – kann einen Antrag an das Familiengericht stellen. Hier wird dann auf Basis des Umgangsrechts und im Rahmen der Empfehlungen z.B. durch das Jugendamt eine Umgangsregelung festgesetzt, die für alle bindend ist.

Das Umgangsrecht fühlt sich aber nicht nur dem Kinde verpflichtet, sondern auch den Rechten der nicht mit dem Kind zusammenlebenden Personen – unter Umständen sogar dann, wenn diese nicht sorge- oder umgangsberechtigt sind. Das Familiengericht entscheidet zum Wohl des Kindes, wer Umgang in welchem Umfang erhält. Hier geht es dann auch um das so genannte Besuchsrecht.

Umgangsrecht ist kompliziert – vor allem, weil es auch immer um persönliche Befindlichkeiten geht. Fachanwälte für Familienrecht müssen bei der Planung geeigneter Umgangsregeln und der Festlegung von Umgangskontakten darauf achten, dass der Mandantenwunsch auch dem Kindeswohl entspricht und juristisch auch umsetzbar ist. Solche Fragen in emotional aufgeladenen Verhältnissen professionell zu klären, ist die hohe Kunst des Familienrechts und der dafür streitenden Anwälte. Natürlich ist die Einbindung eines Anwalts in das Verfahren auch dann angeraten, wenn Umgang einvernehmlich geregelt ist. Denn was heute funktioniert, kann schon morgen für Streit sorgen. Hier sollten Eltern zeitnah eine Lösung finden und dokumentieren, die für alle Beteiligten eine verlässliche Grundlage für die Planung des Unterhalts bietet.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht – insbesondere Umgangsrecht, Sorgerecht und Besuchsrecht -   gerne zur Verfügung.