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Scheidungs-/Trennungsvereinbarung

Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen und die daraus resultierenden Verträge werden meist noch in guten Zeiten besprochen und sogar notariell beglaubigt. Aber: Eine Scheidung geht nicht immer ohne Streit vonstatten und Thema des Streits ist dann oft der zuvor vereinbarte Vertrag.

Aber können offiziell getroffene und beglaubigte Vereinbarungen überhaupt wieder aufgehoben werden?

Auf Antrag eines Beteiligten kann ein Gericht solch einen so genannten Ehevertrag auf seine rechtliche Gültigkeit überprüfen und anschließend sogar feststellen, dass der komplette Vertrag oder Teile davon nicht anwendbar sind und stattdessen die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen. Dies kann eintreffen, wenn der Vertrag nach der Scheidung einem Beteiligten als ungerecht erscheint. Aber auch das Familiengericht kann Vereinbarungen zwischen geschiedenen Eltern in Frage stellen.

In einem Trennungsvertrag kann übrigens nur der nacheheliche Unterhalt geregelt, oder ausgeschlossen werden, Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt sind grundsätzlich nicht möglich.

Scheitert ein Unterhaltausschluss allerdings an der nach-ehelichen Realität, wenn zum Beispiel die Ehefrau wegen der notwendigen Kinderbetreuung auf Unterhalt angewiesen ist, dann erreicht ein solcher Vertrag sehr schnell seine bindenden Grenzen und ein vor Jahren geäußerter Unterhaltsverzicht gilt als nicht bindend.

Neben Regeln zu finanziellen Angelegenheiten müssen sich auch Vereinbarungen bezüglich des Umgangs mit den Kindern im Rahmen der neuen Aktualität nach Trennung und Scheidung rechtlichen Prüfungen stellen, wenn einer der Partner dies verlangt.

Im Einvernehmen können solche Vereinbarungen ohnehin verändert oder aufgehoben werden. Problematisch wird es nur, wenn der eine auf Einhaltung des Vertrages pocht und dem anderen dies unmöglich oder extrem ungerecht erscheint.

Bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie im nachehelichen Streit um diesbezügliche Absprachen sollten Betroffene unbedingt die Hilfe von erfahrenen familienrecht-Experten in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.