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Ehevertrag

Laut statistischem Bundesamt werden in Deutschland 35 Prozent aller Ehen geschieden – oft geht es dabei nicht gerade harmonisch zu. Dass es im Laufe einer Beziehung zu Problemen kommen kann, muss jedem bewusst sein, der in den Stand der Ehe tritt. Man sollte auch nicht zu viel über zukünftige Probleme reden, trotzdem gehört ein Ehevertrag zu einer ordentlichen Zukunftsplanung – insbesondere dann, wenn es um große Vermögen, zu erwartenden Streit oder besondere Details geht, die nach einer Trennung beachtet werden müssen.

Gut zu wissen: Ein Ehevertrag regelt Dinge nicht zwingend, sondern nur für die Situationen, in denen es eventuell sogar erwartungsgemäß nicht zur Einigung kommt.

In einem Ehevertrag sollten drei Dinge unbedingt geregelt sein: Unterhalt, Vermögen und der Versorgungsausgleich, denn dies sind in aller Regel die Punkte, an denen sich Streit entfacht. Dabei muss es nicht immer ein perfekter Ehevertrag sein: Vereinbarungen, die die klassischen Trennungsfolgen regeln und die nächsten Schritte nach einer Scheidung definieren, reichen oftmals aus.

Meist geht es ohnehin um das Vermögen, denn im Streit um die Kinder gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die von den Ehepartnern kaum geregelt werden können. Hier gilt das Kindeswohl, das im Streitfall vom zuständigen Jugendamt sehr individuell definiert wird.

Nützliche Vereinbarungen bestimmen eine faire Hausratsaufteilung, können aber auch festlegen, wie nach der Trennung mit gemeinsamen Schulden umgegangen wird. Vermögensübertragung, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sind die Standardpunkte, die verantwortungsvolle Eheleute in guten Zeiten klären sollten – idealerweise mit Unterstützung eines darin erfahrenen Rechtsanwalts.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Ehevertrag gerne zur Verfügung.