• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Unterhaltsrecht 2016

Unterhaltsberechtigte dürfen sich zum 1. Januar 2016 auf einige Umstellungen einstellen. Im neuen Jahr kommt es endlich – weil schon lang gefordert – zur so genannten Entkoppelung von Kinderfreibeträgen und dem gesetzlichen (kindlichen) Existenzminimum. Übersetzt: Die mindestens zu zahlende Summe ist nicht mehr von der Höhe der Freibeträge in der Steuererklärung des Unterhaltspflichtigen abhängig, sondern von den echten Erfordernissen. Diese werden aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung abgeleitet. Die sich ergebenden Veränderungen betreffen § 1612a BGB, der in Satz zwei ab 1. Januar neu wie folgt lautet:

„Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.“

In Zukunft soll eine Anhebung des Mindestunterhalts auch nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, denn das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festlegen. Auch das trägt dazu bei, dass die Ansprüche von Unterhaltsempfängern in Zukunft schneller den realen Bedingungen angepasst werden können. Eine Anpassung des Existenzminimums soll demnächst alle zwei Jahre erfolgen. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle informiert mit Gültigkeit ab 1. Januar 2016 über die neuen Zahlen.

Weiter treten zum 1. Januar 2016 Änderungen im Unterhaltsrecht in Kraft, die das gesamte Verfahren anwenderfreundlicher gestalten sollen. Dies betrifft unter anderem einen einfacheren Übergang in das streitige Verfahren.

Weitere Änderungen befassen sich mit Anpassungen im Auslandsunterhaltsgesetz. Diese waren nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Thema „Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen“ notwendig geworden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Unterhalt gerne zur Verfügung.