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Sorgerecht nach Trennung oder Scheidung der Eltern

Beim Sorgerecht steht das Kindeswohl immer an erster Stelle. Daher hat auch die Trennung oder Scheidung der Eltern keinen unmittelbaren Einfluss auf das Sorgerecht. Hatten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dies auch so.

Nach der Trennung der Eltern hat das Kind einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Im Mittelpunkt steht dabei das Kindeswohl. Unabhängig davon, ob das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt (Residenzmodell) oder zwischen den Wohnungen der Eltern pendelt (Wechselmodell) hat das Umgangsrecht keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht kann auch dann bestehen bleiben, wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt. Allerdings treffen die Eltern nicht mehr alle Entscheidungen zusammen. Nur bei wirklich wesentlichen Fragen, wie z.B. die Wahl der richtigen Schule, entscheiden die Eltern gemeinsam. Bei weniger wichtigen Fragen kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, die Entscheidung treffen.

Trennung oder Scheidung verlaufen nicht immer harmonisch und so kommt es auch oft zum Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Daher beantragen Eltern im Trennungsfall häufig das alleinige Sorgerecht. Allerdings ist das alleinige Sorgerecht eher eine Ausnahme, denn für Jugendamt und Familiengericht genießt das Kindeswohl bei Fragen des Sorgerechts immer Priorität. Daher wird in der Regel nach einer Lösung gesucht, die für beide Elternteile machbar ist und die vor allem die Interessen des Kindes berücksichtigt.

So kann es auch eine Option sein, nur einzelne Bereiche des Sorgerechts auf ein Elternteil zu übertragen, ohne dem anderen das Sorgerecht zu entziehen. Denkbar ist dies beispielsweise beim Aufenthaltsbestimmungsrecht oder der Gesundheitssorge.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.