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OLG Bamberg: Erstausbildung hat keinen Vorrang gegenüber der Pflicht zum Kindesunterhalt

Die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern vor: Ein 45-jähriger Vater muss seinen zwei minderjährigen Kindern weiterhin den Mindestunterhalt zahlen, auch wenn er eine Erstausbildung beginnen möchte und während der Ausbildung nicht genug verdient, um den Unterhalt zahlen zu können. Das hat das OLG Bamberg mit Beschluss vom 9. Februar 2022 entschieden (Az.: 7 UF 196/21).

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte bereits entschieden, dass der 45-jährige Vater den Mindestunterhalt für seine beiden minderjährigen Kinder zahlen muss. Kurz nach dem Unterhaltsverfahren nahm der Vater eine Erstausbildung auf. Gegen den Unterhaltsbescheid reichte er Beschwerde ein, da sein Verdienst wegen der Ausbildung nicht höher sein könne und er den Mindestunterhalt nicht zahlen könne. Zuvor hatte der Vater über viele Jahre ungelernte Tätigkeiten ausgeübt.

Damit kam er beim OLG Bamberg nicht durch. Das OLG räumte zwar ein, dass es unterhaltsrechtlich anerkannt sei, einer Erstausbildung regelmäßig auch gegenüber einer gesteigerten Unterhaltspflicht den Vorrang einzuräumen, da dies zum Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen gehöre. Wenn der Unterhaltspflichtige, so wie hier, sich in der Vergangenheit stets auf die Ausübung ungelernter Tätigkeiten beschränkt habe, liege der Fall jedoch anders. Dann sei der Erstausbildung kein Vorrang gegenüber der Unterhaltspflicht einzuräumen, stellte das OLG Bamberg in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH fest.

Der Vater habe nicht dargelegt, warum er ausgerechnet kurz nach Beginn seiner Unterhaltspflicht seine beruflichen Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten durch eine Ausbildung verbessern will, führte das Gericht weiter aus. Der Vater könne zwar die Ausbildung absolvieren, müsse sich im Rahmen seiner Unterhaltspflicht aber ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, entschied das OLG Bamberg.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.