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Einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld

Die Scheidung einer Ehe muss nicht im Rosenkrieg ausarten. Mit etwas gutem Willen kann die Scheidung auch einvernehmlich geregelt und wichtige Punkte schon im Vorfeld geklärt werden. Die einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Nerven und neben den (ehemaligen) Partnern profitieren auch die Kinder davon, wenn die Scheidung der Eltern ohne ständigen Streit über die Bühne geht.

Ist die Ehe gescheitert und das Paar hat das Trennungsjahr hinter sich gebracht, kann die Ehe geschieden werden. Die entscheidende Frage ist dann nicht mehr das „ob“, sondern das „wie“. Dabei muss eine Ehescheidung kein Drama werden, sondern kann auch friedlich und weitgehend konfliktfrei vollzogen werden. Ist sich das Paar einig, dass die Ehe geschieden werden soll und besteht auch über die Folgen in wichtigen Fragen wie Umgangsrecht, Unterhalt, Nutzung der ehelichen Wohnung, etc. weitgehend Einigkeit, kommt die einvernehmliche Scheidung in Betracht.

Der Scheidungsantrag kann gemeinsam oder von nur einem Partner am Familiengericht gestellt werden. Im letzteren Fall ist es ausreichend, wenn der andere Partner dem Antrag zustimmt. Da Anwaltszwang besteht, muss der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist aber, dass ein Rechtsanwalt ausreicht und nicht beide Partner einen Rechtsanwalt benötigen. Dadurch wird die einvernehmliche Scheidung im Vergleich zur streitigen Scheidung auch kostengünstiger.

Damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Ehepaar muss nicht nur seit mindestens einem Jahr getrennt leben, sondern es muss auch weitgehend Einigkeit über die Scheidungsfolgen bestehen, da vom Familiengericht nur der Versorgungsausgleich automatisch geregelt wird. Das Ehepaar sollte sich also über Punkte wie Umgangsrecht mit den Kindern, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, weitere Nutzung der ehelichen Wohnung oder Aufteilung des Hausrats vor der Scheidung geeinigt haben. Hierbei kann ein Rechtsanwalt beraten. Hilfreich kann auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Auch Trennungsunterhalt, also Unterhalt von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung, kann vereinbart werden.

Ein Rechtsanwalt kann Paare hier beraten, Konflikte entschärfen und den Weg für eine einvernehmliche Scheidung ebnen. So kann viel Ärger vermieden sowie Zeit und Geld gespart werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.