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Düsseldorfer Tabelle 2022 – Bei gutverdienenden Eltern kann Anspruch auf Kindesunterhalt kräftig steigen

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für den monatlichen Unterhaltsbedarf. Sie hat zwar keine Gesetzeskraft, dient den Familiengerichten aber als Richtschnur für die Berechnung des Unterhalts. Dabei ist aber zu beachten, dass sich der Unterhaltsbedarf der Kinder und / oder Ehepartners vom tatsächlichen Zahlbetrag unterscheiden kann.

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle 2022 vorgelegt. Auffallend ist, dass die Bedarfssätze für Kinder auch 2022 angestiegen sind, die Erhöhung aber moderat ausfällt. So erhöht sich der Mindestbetrag für Kinder in den vier Altersstufen lediglich um maximal 5 Euro. In der Altersstufe 0 bis 5 Jahre beträgt der Mindestbedarf nun 396 Euro, bei 6- bis 11-Jährigen 455 Euro, für 12- bis 17-Jährige 533 Euro und bei unterhaltsberechtigten Kindern ab 18 Jahren 569 Euro.

In Abhängigkeit u.a. vom Einkommen des Unterhaltsverpflichtenden steigt der Unterhaltsbedarf weiter an. Hier setzt eine einschneidende Veränderung in der Düsseldorfer Tabelle 2022 an. Bisher gab es nur zehn Einkommensgruppen und das höchste berücksichtigte Einkommen eines Elternteils betrug nur 5.500 Euro. Der Bedarf der unterhaltsberechtigten Kinder war auf dieses Einkommen gedeckelt oder sie mussten konkret nachweisen, dass ein höherer Bedarf besteht.

Diese Regelung hat der BGH kritisch unter die Lupe genommen und hielt es schließlich für angemessen, das zu berücksichtigende Einkommen auf 11.000 Euro zu verdoppeln (Urteil vom 16.09.2020 – XII ZB 499/19). Diese Rechtsprechung ist in die neue Düsseldorfer Tabelle eingeflossen. In fünf weiteren Stufen wurde das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nun bis 11.000 Euro berücksichtigt. Das macht sich im Kindesunterhalt deutlich bemerkbar. Der Bedarf in der Altersstufe bis 5 Jahre liegt bei einem Einkommen von 5.500 Euro jetzt bei 634 Euro, ist hier aber nicht mehr gedeckelt, sondern steigt bei höherem Einkommen weiter an. Bei einem Einkommen von 11.000 Euro liegt der Kindesunterhalt in dieser Altersstufe dann bei 792 Euro.

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts haben die Oberlandesgerichte in Süddeutschland und Norddeutschland bisher unterschiedliche Methoden verwendet, die zu einer unterschiedlichen Höhe des Unterhaltsanspruchs führen. Nach einem Urteil des BGH vom 13.11.2019 soll es zu einer Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden kommen (Az.: XII ZB 3/19). Demnach ist dem süddeutschen Ansatz, der den Erwerbstätigenbonus allgemein mit einem Zehntel berücksichtigt, der Vorzug zu geben. Das kann zu einer Erhöhung des Ehegattenunterhalts führen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.