• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Ehevertrag schützt die Eheleute – Wichtige Regelungen in harmonischen Zeiten vereinbaren

Viele Paare lehnen einen Ehevertrag nach wie vor ab, weil ein solcher Vertrag unromantisch sei und ihre Ehe ohnehin ewig hält. Diese Vorstellung wird von der Realität jedoch oft überholt und steht die Scheidung der Ehe an, ist für Romantik ohnehin kein Platz mehr. Dann kann ein Ehevertrag viele unschöne Auseinandersetzungen verhindern, weil sich das Paar noch in harmonischen Zeiten auf viele wesentliche Punkte geeinigt hat.

Ohne Ehevertrag lebt das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, wird der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs ausgeglichen – die Partner haben einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Zur Berechnung wird das Anfangsvermögen und Endvermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags für beide Partner getrennt ermittelt. Die Differenz zwischen den Anfangs- und Endvermögen stellt den Zugewinn dar. Hat ein Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, wird dies ausgeglichen und die Hälfte des Zugewinns steht dem Partner zu. So wird beispielsweise der Ehepartner finanziell geschützt, der sich stärker um die Erziehung der Kinder gekümmert und deshalb beruflich zurückgesteckt hat.

Der Zugewinnausgleich orientiert sich stark am klassischen Familienmodell. In der modernen Gesellschaft wird davon allerdings oft stark abgewichen. Paare bleiben bspw. bewusst kinderlos und verfolgen ihre Karriere. Dann kann der Zugewinnausgleich für den Besserverdienenden unfair sein.

Besonders bei Unternehmern kann der Zugewinnausgleich heikel werden, weil durch den Anspruch des Partners das Unternehmen finanziell in Schieflage geraten und in seiner Existenz gefährdet werden kann. Schon im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter sollte in solchen Fällen über einen Ehevertrag nachgedacht werden. Ein Ehevertrag kann auch den wohlhabenderen Partner davor schützen, nur wegen seines Geldes geheiratet zu werden. Auch bei Eheleuten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten kann es ratsam sein, vertraglich festzulegen, welches nationale Recht zur Anwendung kommen soll.

Abseits der Romantik sprechen viele gute Gründe für einen Ehevertrag, in dem abweichende Regelungen getroffen werden können. Wichtige Punkte sind hier etwa der Zugewinn, der Versorgungsausgleich oder der nacheheliche Unterhalt.

Im Ehevertrag lassen sich zwar viele Vereinbarungen treffen, dennoch ist die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Ehepartner unangemessen benachteiligt oder das Kindeswohl eingeschränkt wird.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat als auch während der Ehe geschlossen werden. So lassen sich einvernehmlich viele Regelungen treffen, die im Laufe der Zeit auch wieder angepasst werden können. Sittenwidrige Regelungen sind unwirksam.

Da ein Ehevertrag weitreichende Auswirkungen haben kann, muss er notariell beurkundet werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.