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Unfallschaden

Voraussetzungen für die Scheidung nach Scheitern der Ehe

Natürlich versuchen die meisten Paare, ihre Ehe so lange wie möglich fortzuführen und auch durch Krisenzeiten zu gehen. Das kann nicht immer gelingen und die Einsicht, dass die Ehe gescheitert ist, ist für das Paar dann der bessere Weg. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass der Entschluss sich scheiden zu lassen, nicht überstürzt erfolgt. Vielmehr ist die Scheidung erst möglich, wenn die Ehe endgültig gescheitert ist.

Daher ist die Scheidung – abgesehen von Härtefallscheidungen – erst möglich, wenn das Paar das Trennungsjahr hinter sich gebracht hat. Trennung bedeutet, dass das Paar keine häusliche Gemeinschaft mehr bildet, räumlich und wirtschaftlich getrennt lebt. Die eheliche Wohnung kann ggf. weiter von beiden Partnern genutzt werden, sofern die räumliche Trennung gewährleistet ist.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden. Voraussetzung ist aber, dass beide Ehepartner der Scheidung zustimmen.

Bestreitet ein Ehepartner, dass die Ehe endgültig gescheitert ist, kann die Ehe erst nach drei Jahren geschieden werden. Nach drei Jahren erklärt das Familiengericht die Ehe dann auch gegen den Willen eines Partners für geschieden.

In Härtefällen, z.B. Gewalt in der Ehe, kann auf das Trennungsjahr auch verzichtet werden. Ob ein sog. Härtefall vorliegt, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Nach Antragstellung erfolgt die Scheidung durch das örtlich zuständige Familiengericht. Im Idealfall kann die Ehe einvernehmlich geschieden werden. Das ist möglich, wenn beide Ehegatten den Scheidungsantrag stellen oder ein Partner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Zu beachten ist, dass der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss. Dann sollte allerdings auch Einigkeit über die Scheidungsfolgen bestehen.

Die einvernehmliche Scheidung birgt weniger Konfliktpotential und ist auch kostengünstiger. Die Kosten für das Scheidungsverfahren werden in der Regel nach dem dreifachen Monatseinkommen beider Ehepartner bestimmt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dieser Wert um 30 Prozent gekürzt werden. Die Kosten reduzieren sich natürlich auch, wenn bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Für finanziell schwächere Personen kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.