• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Impfung für Kinder – Welcher Elternteil entscheidet?

Nicht erst seit Corona wird das Thema Schutzimpfung kontrovers diskutiert. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland in der Regel nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei jedem persönlich bzw. bei nicht volljährigen Kindern bei den Eltern.

Doch auch bei den Eltern herrscht längst nicht immer Einigkeit, ob das gemeinsame Kind geimpft werden soll. Hier stellt sich die Frage, wer letztlich die Entscheidung trifft, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und sich nicht einigen können.

Teilen sich die Eltern das Sorgerecht müssen sie wichtige Entscheidungen für ihr Kind gemeinsam treffen. Das gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Gerade beim Thema Impfung kann die Einigung bei konträren Meinungen schwierig sein. Ein bisschen Impfen geht nicht, ein Kompromiss ist nicht möglich. Beim Impfen heißt es ja oder nein.

Können die Eltern sich nicht einigen, kann ein Gericht entscheiden, welcher Elternteil die alleine Befugnis für die Entscheidung erhält. Bei wichtigen Entscheidungen für das Wohl des Kindes können beide Elternteile beim Gericht einen entsprechenden Antrag auf alleinige Entscheidungsbefugnis stellen. Das gilt bei Impfungen, aber auch bei anderen wichtigen Entscheidungen.

Das OLG Frankfurt machte mit Beschluss vom 08.03.2021 klar, dass dem Elternteil, der sich an der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert, die Entscheidungsbefugnis zuzusprechen ist (Az.: 6 UF 3/21).

In dem Fall hatten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr 2018 geborenes Kind. Die Mutter wollte die Standardimpfungen, also gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) sowie gegen Tetanus, Hepatitis B und Diphterie, gemäß den Empfehlungen der STIKO bei dem Kind durchführen lassen. Der Vater war dagegen und verlangte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Da sich die Eltern nicht einigen konnten, beantragte die Mutter die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Standardimpfungen. Diese wurde ihr von dem zuständigen Amtsgericht auch zugesprochen.

Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters wies das OLG Frankfurt ab. Die Entscheidungskompetenz sei dem Elternteil zu übertragen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“. Bei Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge sei die Entscheidung des Elternteils zu treffen, der das bessere Konzept für das Kindeswohl verfolgt. Bei Schutzimpfungen könne davon ausgegangen werden, dass eine an den Empfehlungen der STIKO orientiere Entscheidung das bessere Konzept für das Kindeswohl darstelle, führte das OLG weiter aus.

Da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit des Kindes ohnehin bei der Impfung ärztlich geprüft wird, müsse zuvor nicht noch ein Gutachten eingeholt werden, entschied das OLG.

Der BGH hatte bereits entschieden, dass die Entscheidungsbefugnis auf Antrag auf ein Elternteil übertragen werden kann, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber bei einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können.

Das Thema Schutzimpfungen ist in erster Linie bei Babys oder Kleinkindern von großer Bedeutung. In Sachen Corona wird es sicher noch dauern, bis das Thema Impfung für Kinder und Jugendliche relevant wird – aber auch bei der Corona-Impfung wird eine Entscheidung auf Eltern zukommen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.