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Scheidung – Wirksame Regelungen in der Scheidungsfolgevereinbarung treffen

Ist eine Ehe gescheitert, folgt zumeist die Scheidung. Dabei bringt eine Scheidung immer auch eine Reihe finanzieller und rechtlicher Konsequenzen mit sich. Themen wie Kinderbetreuung, nachehelicher Unterhalt, Zahlung der Verbindlichkeiten oder Aufteilung des gemeinsamen Hausrats müssen geregelt werden. Viele dieser Fragen lassen sich durch eine individuelle Scheidungsfolgevereinbarung regeln. Das spart Nerven und auch Zeit, so dass die Scheidung zügig über die Bühne gehen kann und die nachehelichen Rechtsverhältnisse einvernehmlich geregelt werden.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann auch während des laufenden Scheidungsverfahrens noch geschlossen werden.

Scheidungsfolgevereinbarungen können zwar individuell gestaltet werden, der Vertragsfreiheit sind hierbei allerdings Grenzen gesetzt. Damit bestimmte Regelungen in der Scheidungsfolgevereinbarung rechtskräftig getroffen werden können, müssen sie notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung hat der Gesetzgeber hier vorgesehen, um den schwächeren Partner vor unüberlegten Entscheidungen und erheblichen, insbesondere finanziellen, Nachteilen zu schützen.

Zu den formbedürftigen Vereinbarungen gehören daher Regelungen, die beispielsweise den Versorgungsausgleich oder die Übertragung von Immobilieneigentum betreffen. Wird der nacheheliche Unterhalt bereits vereinbart, bevor die Scheidung rechtskräftig ist, ist auch hier eine notarielle Beurkundung erforderlich. Als Richtschnur lässt sich sagen, dass Vereinbarungen formbedürftig sind, je mehr sie den Kernbereich des Scheidungsrechts und die finanziellen Konsequenzen wie Unterhalt für die Betreuung der gemeinsamen Kinder oder Alters- und Krankheitsunterhalt betreffen.

Vereinbarungen für den Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung können hingegen frei getroffen werden. Formfrei sind z.B. auch Vereinbarungen über die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung, die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats oder des Zugewinnausgleichs möglich. Auch das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder kann individuell vereinbart werden. Priorität hat hier immer das Kindeswohl.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung hilft zwar in vielen Punkten, einen nervenaufreibenden und kostspieligen Rosenkrieg zu vermeiden, es sollte aber genau darauf geachtet werden, dass die Vereinbarungen rechtswirksam getroffen werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.