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Unfallschaden

Anfechtbarkeit und Wirksamkeit von alten Eheverträgen

Die Institution der Ehe hat in ihrer Geschichte viele Veränderungen erlebt. Daher ist es auch für die Rechtsprechung unumgänglich, sich an diese anzupassen. In diesem Sinne wurde das Eherecht durch die Grundlagenentscheidung vom 19.10.1993 (BVerfGE 89, 231, 234) durch das Bundesverfassungsgericht und der zivilrechtlichen Unsetzung dieses Rechtsgedankens durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004 (BGH XII ZR 265 / 02) entschieden erneuert. Worum geht es in den beiden Urteilen?

Es geht vor allem darum, Regelungen anfechtbar zu machen die einen Ehegatten unangemessen und einseitig benachteiligen. Viele alte Eheverträge bringen so den schwächeren Ehegatten in eine Lage, in der seine gesamte Existenz vom weiterbestehen des Ehevertrags abhängt.

Hier sind zum Beispiel die Regelungen zum vollständigen Verzicht auf unterschiedliche Unterhaltstatbestände zu nennen. Diese sind heute anfechtbar. Das gilt auch für Regelungen zum vollständigen Verzicht auf den Zugewinnausgleich. Kann darüber hinaus die Ausnützung einer einseitigen Dominanz eines Ehegatten festgestellt werden, ist der Ehevertrag unwirksam.

Der Vertrag wird dann vom Zeitpunkt des Abschlusses an als nicht existent angesehen. Dies kann natürlich eine komplizierte Rechtsfolge nach sich ziehen.

Viele alte ehevertragliche Regelungen verstoßen nach aktuell gültiger Rechtsprechung auch gegen die Grundsätze aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB.

Dies bezieht sich auf die Frage, ob das tatsächlich gelebte Ehemodell mit den Regelungen des Ehevertrages übereinstimmt. Zwischen gleichaltrigen Ehegatten die ähnlich viel verdienen wird man einen Verzicht auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich eher für wirksam erklären, als bei Ehegatten mit großem Altersunterschied und erheblicher Einkommensdifferenz.

Sollte ein Verstoß gegen Treu und Glauben festgestellt werden, wird der Vertrag allerdings nicht umgehend unwirksam. Stattdessen wird das Gericht eine Vertragsanpassung vollziehen, die den Vertrag an das tatsächlich gelebte Ehemodell anpasst.

Alte Ehevertrage sollten auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hin überprüft werden. Vor allem wenn man sich bereits in einem Scheidungsverfahren oder in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befindet, muss es dringend angeraten werden, eventuell vorhandene ehevertragliche Regelung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Eine einseitige Benachteiligung eines Ehegatten kann so unter Umständen außer Kraft gesetzt werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.